Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 89Fedlex · Erläuternder Bericht
7 Mögliche Varianten eines Energielenkungssystems
In diesem Abschnitt werden zwei mögliche Varianten für die Ausgestaltung eines Lenkungssystems skizziert. Die beiden Varianten unterscheiden sich in Bezug auf die Bemessungsgrundlage der Energieabgabe, die Höhe der Abgabe, die Art der Rückverteilung bzw. Kompensation der Einnahmen aus der Energieabgabe sowie darin, in welchem Umfang das Fördersystem abgebaut werden kann. Die Fragen des Übergangs vom Fördersystem zum Lenkungssystem (Geschwindigkeit der Einführung der Energieabgabe/des Abbaus von Fördermassnahmen, Zusammenspiel Energieabgabe/Fördermassnahmen) werden in Kapitel 8 thematisiert.
Im Folgenden werden die beiden Varianten kurz vorgestellt, inklusive ihrer Vor- und Nachteile. In Kapitel 7.3 werden die Varianten im Sinne einer Synopse einander gegenüber gestellt.
7.1 Variante 1: Aufbau auf bestehenden Instrumenten
In Variante 1 wird die bereits bestehende, klimapolitisch motivierte CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Energieabgabe auf den CO2-Gehalt) schrittweise und in Abhängigkeit der Emissionsentwicklung etwas erhöht. Die heutige Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm wird gemäss den Vorschlägen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 bis zum Jahr 2020 ausgebaut (s. Kap. 2). Anschliessend soll der Förderanteil allmählich sinken und durch die Lenkungswirkung der schrittweisen Erhöhung der CO2-Abgabe teilweise ersetzt werden.
Im Treibstoffbereich wird keine Energieabgabe (weder auf den CO2-Gehalt noch auf den Energiegehalt) eingeführt. Die Mineralölsteuer steigt im Ausmass der Erfordernisse der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Dadurch resultiert ein leichter Lenkungseffekt beim Treibstoffverbrauch. Das CO2-Reduktionsziel wird im Transportbereich wie bisher durch regulatorische Massnahmen (wie z.B. Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe) angestrebt.
Im Strombereich wird der heutige Netzzuschlag zu einer Stromabgabe (Abgabe auf den Energiegehalt von Elektrizität = Verbrauchsabgabe) ausgebaut. Die resultierenden Einnahmen werden zum Teil – wie im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 geplant
– für Förderzwecke eingesetzt. Ein Teil wird jedoch auch an die Haushalte und Unternehmen zurückverteilt. Der Förderteil wird für die Finanzierung von erneuerbarer Stromproduktion verwendet, mit der Zeit jedoch zu Gunsten des Lenkungsteils reduziert.
Bei dieser Variante bleibt die Abgabenbelastung auf den einzelnen Energieträgern (Brennstoffe, Strom) relativ bescheiden und auf Treibstoffe wird keine neue Abgabe erhoben. Folglich kann die Lenkungswirkung nicht ausreichend hoch ausfallen, um die Energie- und Klimaziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Die bestehenden und die in der ersten Phase der Energiestrategie 2050 geplanten regulatorischen und Fördermassnahmen müssen deshalb zumindest zum Teil beibehalten werden, um die Zielerreichung sicherzustellen.