Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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8 Ausgestaltung des Übergangs

Gemäss Energiestrategie 2050 des Bundesrates soll in einer zweiten Etappe ab 2021 die Energiepolitik in enger Abstimmung mit der Klimapolitik strategisch neu ausgerichtet werden. Zwei mögliche Varianten dafür werden in Kapitel 7 präsentiert.

Bei den in Kapitel 7 dargestellten möglichen Varianten findet nur bei Variante 2 die nahezu vollständige Ablösung des Fördersystems durch ein Lenkungssystem statt. In Variante 1 ist der Übergang nur partiell. Dennoch stellen sich für beide der vorgestellten Varianten aus Kapitel 7 Fragen des Übergangs, der Einführungsgeschwindigkeit und des Zusammenspiels der Abgabe mit den Förderinstrumenten. Die nachfolgenden Ausführungen sind auf eine vollständige Ablösung des Fördersystems durch ein Lenkungssystem ausgelegt. Sie können aber auch auf eine Teilablösung – wie in Variante 1 vorgesehen – oder den sequenziellen Ausbau von Variante 1 auf Variante 2 angewandt werden.

Die Energieabgabe kann im Jahr 2021 nicht bereits alle bestehenden Fördermassnahmen wie das Gebäudeprogramm, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder die wettbewerblichen Ausschreibungen ersetzen. In einer Übergangsphase ab 2021 soll deshalb die Energieabgabe schrittweise erhöht werden und die Förderung im Gleichschritt dazu reduziert werden. Der Übergang vom bestehenden Förder- hin zu einem Lenkungssystem soll fliessend und innerhalb einer vertretbaren Übergangsfrist stattfinden. D.h. für eine gewisse Zeitperiode werden Förder- und Lenkungsmassnahmen parallel eingesetzt. Die beiden in Kapitel 7 präsentierten Varianten unterscheiden sich dadurch, wie stark Fördermassnahmen einerseits und die Energieabgabe andererseits zur Erreichung der Energie- und Klimaziele gewichtet werden.

Das BFE hat zusammen mit der EFV eine Studie zur Konzeption des Übergangs von einem Förder- zu einem Lenkungssystem von der Arbeitsgemeinschaft Infras/BSS/Interface/WWZ erarbeiten lassen.85 Die nachstehenden Ausführungen folgen weitgehend den aus dieser Studie gewonnenen Erkenntnissen. Nach einer Übersicht über die Bedingungen, die für den Übergang zu erfüllen sind (s. Kap. 8.1), werden zwei Übergangsvarianten A und B vorgestellt (s. Kap. 8.2 und Kap. 8.3). Anders als die Varianten 1 und 2, die das angestrebte Lenkungssystem beschreiben, geht es bei den Übergangsvarianten A und B um die Beschreibung, wie von der Ausgangssituation zu diesem Lenkungssystem übergegangen wird. In Kapitel 8.4 wird kurz auf weitere Instrumente neben Abgaben und Fördermassnahmen eingegangen, während Kapitel 8.5 eine schematische Darstellung und Kapitel 8.6 eine Bewertung der Übergangsvarianten enthalten.

85 Bericht: siehe Infras/BSS/Interface/WWZ (2013).