Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
differenzierte Abgabe nach (i) erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern (fossil/atomar) und (ii) unbegrenzten (Sonne/Wind) und begrenzt verfügbaren erneuerbaren Energieträgern (Wasser, Biomasse). Die Herkunftsnachweise könnten zur Differenzierung dienen. Für den Kanton Genf würde eine differenzierte Abgabe die Berücksichtigung der externen Effekte ermöglichen. Der Kanton Waadt möchte die erneuerbaren Energien von der Energieabgabe auf Strom befreien, um den Lenkungseffekt des Systems zu verstärken. Der Schweizerische Städteverband erwähnt diese Lösung ebenfalls. Die Stadt Zürich zieht eine differenzierte Abgabe auf der Ebene der Verteilung vor (einheitliche Stromabgabe mit Rückgabe an den Betreiber auf der Basis von Herkunftsnachweisen).
Nach Ansicht der Grünliberalen Partei ist es möglich und wünschenswert, die
erneuerbaren Energien bei der Energieabgabe auf Strom differenziert zu belasten. Die Europäische Union erarbeite zurzeit ein einheitliches Zertifizierungssystem. Die glp spricht sich ebenfalls für eine Abgabe auf elektrischer Energie an der Grenze aus.
Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz fordert die Abschaffung der KEV und eine differenzierte Abgabe nach Produktionsart und Elektrizitätsmarktsituation, um den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Es sei wichtig, die Investitionssicherheit während der Übergangsphase zu wahren und getroffene Entscheide frühzeitig zu kommunizieren, so dass die Produzenten von erneuerbaren Energien sich entsprechend anpassen könnten. Der Schweizerische Baumeisterverband erachtet eine Stromabgabe, die nicht nach «sauberen» und «schmutzigen» Produktionsarten differenziert werden könne, nicht als opportun, da er den Energieverbrauch per se nicht als negativ beurteile. Swisscleantech verlangt nicht nur eine differenzierte Stromabgabe, sondern auch eine Abgabe an der Grenze (Importe). Es gelte, die externen Effekte zu internalisieren und nicht den Stromverbrauch per se zu bestrafen. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien erhöht. Als kurzfristige Massnahme zur Förderung der erneuerbaren Energien schlägt swisscleantech eine Beschränkung der Importe auf grünen Strom mit Herkunftsnachweis vor. Travail.Suisse befürwortet eine Abgabebefreiung für die erneuerbaren Energien.
Gemäss dem Hausverein Schweiz ist eine differenzierte Stromabgabe zwingend notwendig, da es wenig Sinn mache, die Quantität des Stromverbrauchs mit einer Energieabgabe zu senken und nicht gleichzeitig die Qualität der Stromproduktion zu verbessern.
Verschiedene Antwortende erwähnen nicht ausdrücklich eine differenzierte Abgabe, sondern sprechen von einem Einbezug der externen Kosten der Stromerzeugung in den Elektrizitätspreis. Das ist bei der FDK und der EnDK (und bei den in dieser Frage gleich argumentierenden Kantonen BL, FR, JU, LU, SG, SH und SZ) sowie bei den Kantonen Aargau und Zürich der Fall. Die FDK und die EnDK merken an, dass die Kernanlageneigentümer für ihre Stilllegungs- und Entsorgungskosten aufkommen müssten. Der Kanton Aargau möchte, dass die kWh und nicht ein Prozentsatz des Strompreises als Bemessungsgrundlage dient. Die FDK und die EnDK und die Kantone AG und ZH sprechen sich ausdrücklich für eine Abschaffung der KEV aus. Von einem Fördersystem, das nicht effizient sei, soll ihrer Ansicht nach abgesehen