Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

tionen auskommen, da diese Marktverzerrungen verursachten. Im Übrigen lehnt sie höhere Stromabgaben ab und will die doppelte Belastung von Erdgas vermeiden.

Einige Antwortende wollen die KEV durch eine Einmalvergütung ablösen: der Kanton Aargau, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Textilverband Schweiz.

Andere verlangen eine Rückgabe der Erträge der Stromabgabe auf der Basis von Herkunftsnachweisen an die Produzenten und nicht an die Konsumenten: der Kanton Neuenburg, die Stadt Zürich und der Verband der schweizerischen Gasindustrie (VSG). Der VSG möchte zudem die KEV abschaffen, die sie nicht als zukunftsfähiges Modell beurteilt.

4.3 Abfederungsmassnahmen

Die Abfederungsmassnahmen dienen dazu, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen energie- und treibhausgasintensiven Unternehmen zu sichern und die Abwanderung von Unternehmen in andere Länder zu verhindern. Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, werden von den Kantonen, Parteien und der Wirtschaft mit wenigen Ausnahmen befürwortet. Die Mehrheit der Antwortenden spricht sich für Ausnahmen im Umfang der heutigen Regelung oder restriktiver aus. Eine grosszügigere Ausnahmeregelung trifft bei einer Minderheit, primär aus den Reihen der Wirtschaft, auf Zustimmung. Gegenleistungen in Form von Zielvereinbarungen mit einer Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen werden von den Teilnehmenden mehrheitlich, insbesondere von Kantonen und Parteien, befürwortet. Eine Minderheit, primär gestützt durch Dachverbände der Wirtschaft, spricht sich gegen eine Investitionspflicht aus. Der Grundgedanke der Zielvereinbarungen wird nicht in Frage gestellt.

Kantone und Gemeinden

Die Kantone, die kantonalen Konferenzen, die Dachverbände der Städte und Berggebiete und die Stadt Zürich sprechen sich bis auf den Kanton Aargau für Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen aus. Hinsichtlich des Ausmasses der Befreiung sind die Meinungen geteilt. Bei der Frage, ob die rückerstattungsberechtigten Unternehmen Zielvereinbarungen mit oder ohne Investitionspflicht eingehen müssen, wird eine Investitionspflicht in Energieeffizienz- massnahmen als Teil der Gegenleistung einstimmig begrüsst.

Die FDK und die EnDK, die RKGK und alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Aargau unterstützen Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Die FDK und die EnDK sowie die in dieser Frage angeschlossenen Kantone (BL, FR, JU, LU, NW,