Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

4.2.3 Elektrizität und Förderung der erneuerbaren Energien

Mit der Energiestrategie 2050 sollen unter anderem der Endenergie- und der Stromverbrauch reduziert und der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht werden.

Diese Ziele müssen bei der Erhebung einer Energieabgabe auf Strom berücksichtigt werden. Aus dem Grundlagenbericht zum Übergang zu einem Lenkungssystem geht zudem hervor, dass nur eine uniforme Ababe auf Elektrizität möglich wäre, da die Vereinbarkeit einer differenzierten Abgabe mit internationalem Recht in Frage gestellt ist. Eine einheitliche Abgabe bedeutet, dass Elektrizität unabhängig von der Produktionsart – erneuerbar oder nicht erneuerbar - gleich belastet wird. Wenn die Belastung des Stroms nicht nach Produktionsarten differenziert werden kann, können die Ziele zur Erhöhung des Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien unter anderem durch (i) die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder (ii) über eine Rückgabe der Erträge der Stromabgabe an die Konsumenten von grünem Strom erreicht werden.

Die Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer zu dieser Frage sind sehr kontrovers und es zeigt sich keine eindeutige Mehrheit. Verschiedene Teilnehmer bringen andere Lösungen als die genannten ein oder schlagen mehrere Möglichkeiten vor.

Wenn nur eine uniforme Energieabgabe möglich ist, wünscht eine Minderheit der Teilnehmer die Beibehaltung der KEV, einige davon mit Anpassungen. Eine andere Minderheit bevorzugt die Rückgabe der Erträge der Abgabe an die Konsumenten von Strom aus erneuerbaren Energien. Ein Teil der Teilnehmer ist überzeugt,

dass trotz der Fragestellung eine differenzierte Abgabe auf Strom möglich ist, und wünscht eine solche. Einige erwähnen nicht ausdrücklich eine differenzierte Abgabe auf Strom, fordern aber eine Berücksichtigung der externen Kosten. Bei den übrigen vor geschlagenen Lösungen findet man unter anderem das Quotenmodell. Schliess- lich verlangen mehrere Teilnehmer, dass die gesamte Energie aus Wasserkraft als erneuerbare Energie betrachtet wird.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Stellungnahmen ist es schwierig, Mehrheiten je nach Teilnehmergruppen auszumachen. Es kann jedoch gesagt werden, dass die Kantone, vor allem die FDK und die EnDK, eher eine differenzierte Abgabe auf Strom befürworten. Bei den politischen Parteien wollen die CVP und die SPS die KEV beibehalten. Für die Grünen ist die Beibehaltung der KEV oder die Rückgabe an die Konsumenten denkbar. Die Grünliberale Partei schlägt eine differenzierte Abgabe, die FDP Marktmodelle vor. Bei den Dachverbänden der Wirtschaft sowie bei der Energiewirtschaft und den energiepolitischen Organisationen zeichnet sich keine eindeutige Richtung ab. Die Umweltschutzorganisationen sprechen sich für eine Beibehaltung der KEV und eine differenzierte Stromabgabe aus.

Beibehaltung der KEV

Für eine Minderheit der Teilnehmer ist die KEV zur Erhöhung des Anteils der

erneuerbaren Energien weiterhin nötig, obwohl einige sie umbauen oder zeitlich begrenzen wollen. Dieses Argument gilt für die Kantone BS, GE, SO und TG und