Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
Die RKGK und die sich anschliessenden Kantone (GR, UR, VS) sowie AG, AR, BE, BS, NW, TI, ZG und ZH sprechen sich für eine restriktivere Handhabung im Vergleich zur heutigen Befreiungspraxis (Referenz pa Iv. 12.400) aus. Begründet wird dies mit der abnehmenden Lenkungswirkung und der stärkeren Belastung der nicht befreiten Unternehmen bei einer Ausweitung der Ausnahmen. NW bevorzugt ebenfallsrestriktivere Ausnahmebedingungen. Der Kreis der befreiten Unternehmen solle nur so gross sein, dass keine internationalen Wettbewerbsnachteile entstehen. Befreiungen dürften auf keinen Fall zu Vorteilen im Binnenmarkt führen. Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich unterstützen auch eine restriktivere Regelung. Die Energieabgabe verliere sonst ihre Lenkungswirkung oder alle nicht befreiten Unternehmen müssten eine höhere Abgabenlast tragen. Zudem sei darauf zu achten, dass befreite Unternehmen von der Rückverteilung der Energieabgabeerträge ausgeschlossen würden.
Eine Ausweitung des Kreises an befreiten Unternehmen befürworten AI und GL.
Einerseits wird argumentiert, dass die inländischen Unternehmen durch Energieabgaben nicht stärker belastet werden dürfen als ihre ausländischen Haupthandelspartner mit vergleichbaren Abgaben. Andererseits wird gefordert, auch Klein- und Mittelbetriebe von den Energieabgaben zu befreien.
Bei der Frage nach der Gegenleistung der rückerstattungsberechtigten Unternehmen befürworten die FDK und die EnDK, die RKGK, alle Kantone, die Dachverbände der Städte und Berggebiete und die Stadt Zürich einstimmig Zielvereinbarungen mit Investitionspflicht. Die FdK und EnDK unterstreichen, dass eine Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen einen Teil der verlorenen Wirkung ersetze und dem Anreiz zum Mehrverbrauch, beziehungsweise zum Mehrausstoss nahe der Rückerstattungsgrenze, entgegengewirke. Die RKGK und TI merken ergänzend an, dass für energieintensive Unternehmen, die bereits hohe Energieeffizienzstandards erfül- len und die weitere Energieeffizienzsteigerungen nur mit sehr hohen Kosten realisie- ren könnten, eine Zertifikatlösung oder eine komplette Befreiung auch möglich sein sollte. GE unterstützt eine Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen unter der Bedingung, dass die Energieabgabe vollständig rückerstattet wird.
Politische Parteien
Alle zu dieser Frage Stellung nehmenden Parteien unterstützen Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Hinsichtlich des Kreises an ausgenommen Unternehmen werden jedoch sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Gegenleistungen in Form von Zielvereinbarungen mit einer Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen wer- den von allen antwortenden Parteien grundsätzlich begrüsst.
Die BDP und die CVP nehmen nicht detailliert zur Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen Stellung. Seitens der BDP wird betont, dass Abgabeerleichterungen für energieintensive Unternehmen - zum Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit - wichtig seien. Die CVP nennt in ihrer allgemeinen Einschätzung der Vorlage