Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
Swissmem hält Ausnahmeregelungen mindestens für solange gerechtfertigt, wie die für die Industrie massgeblichen ausländischen Konkurrenzstandorte keine vergleichbare Klimapolitik betreiben. Swisscleantech erachtet Ausnahmeregelungen zwar in einer Übergangsphase als angemessen, seien jedoch baldmöglichst durch Grenzausgleichsmassnahmen oder internationale Vereinbarungen zu ersetzen. Seitens Swisscleantech wird auch angeregt, trotz gewisser Rechtsunsicherheiten und administrativen Hürden Grenzausgleichsmassnahmen als mittel- bis langfristigen Lösungsansatz weiter zu verfolgen.
Nur eine Minderheit der Dachverbände der Wirtschaft befürwortet einen Kreis an befreiten Unternehmen gemäss der gegenwärtigen Praxis (CP, Schweizer Bauernverband, IGEB, SGB, Swissbrick, swisscleantech, VöV, ZPK). Der SGB befürchtet durch die vorgesehene Härtefallregelung gemäss pa. Iv. 12.400 eine massive Ausweitung der ausgenommen Unternehmen. Swisscleantech spricht sich explizit gegen die Grossverbraucherregelung aus, da die Wettbewerbsfähigkeit von Grossverbrauchern durch Energieabgaben oftmals wenig tangiert sei. Für den VöV ist die Abgabebefreiung für konzessionierte Linien des öffentlichen Verkehrs, wie gegenwärtig bei der Mineralölsteuer angewandt, zentrale Anforderung für ihre Unterstützung eines Energielenkungssystems. Der IGEB hält die geltenden Regelungen gemäss pa. Iv. 12.400 und CO -Gesetz für praxistauglich und politisch weitgehend unbe-
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stritten. Ein grösserer Kreis an rückerstattungsberechtigten Unternehmen führe zu Konflikten zwischen den Energiekonsumenten und zu unverhältnismässig hohem Verwaltungsaufwand.
Eine weitere Minderheit zieht eine enger angelegte Ausnahmeregelung vor
(Schweizerischer Baumeisterverband, Öbu, suissetec, Travail.Suisse, Verbände des Ausbaugewerbes). Von mehreren Seiten wird angeführt, dass jede Befreiung dem Lenkungsziel einer Energieabgabe entgegen läuft und im Umkehrschluss alle nicht befreiten Unternehmen und Verbraucher stärker belastet werden müssten.
Knapp die Hälfte der Vertreter der Dachverbände spricht sich für eine grosszügigere Befreiungsregelung aus (CCIG, economiesuisse, ECO SWISS, Fédération des Entreprises Romandes, HKBB, hotelleriesuisse, IG DHS, SGCI, SGV, SWICO, Swissmem, TVS). Die Chambre de commerce, d’industries et des services de Genève (CCIG)
möchte die Ausnahmeregelung grundsätzlich auf alle Unternehmen ausweiten, die Massnahmen zur Emissionsreduktion durchführen. Zudem wird seitens der CCIG das Kriterium der Beeinträchtigung des internationalen Wettbewerbs abgelehnt.
Dieses Kriterium berücksichtige die Importkonkurrenz in einer offenen Volkswirtschaft zu wenig. Economiesuisse, SGV, SWICO und Swissmem betonen, dass sich die Befreiungsmöglichkeiten mit Zielvereinbarungen nach dem Modell der EnAW bewährt haben und dass diese Möglichkeit allen Unternehmen offen stehen sollte. Economiesuisse, Swissmem und SWICO fügen an, dass die kontinuierliche Einbindung in einen Zielvereinbarungsprozess einen grösseren Effekt haben dürfte als die Lenkungswirkung einer Energieabgabe. ECO SWISS und SGCI befürworten eine Befreiung aller Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, solange Klima- und Energiepolitiken international nicht harmonisiert sind. Hotelleriesuisse argumentiert differenziert nach Energie- und Klimabereich. Während die Regelungen gemäss CO -Gesetz für angemessen gehalten werden, seien die Anforde-