Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 53Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

Eckwerte für die zweite Phase der ES 2050. Einer dieser Eckwerte besteht darin,

dass der Mittelstand nicht benachteiligt werden darf und für energieintensive Industriezweige eine gute Lösung gefunden werden muss.

Die FDP spricht sich für Rückerstattungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen aus. Der Kreis der befreiten Unternehmungen sollte dabei grösser ausfallen als gegenwärtig vorgesehen und auf alle Industriebetriebe ausgeweitet werden. Falls Zielvereinbarungen mit einer Investitionspflicht angewendet werden, müssten diese zwingend praxisnah und zeitlich flexibel ausgestaltet werden, damit eine sinn- volle Investitionsplanung möglich ist.

Die glp begrüsst Abfederungsmassnahmen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen. Neben einer Ausnahmeregelung gemäss der pa. Iv. 12.400 kann sich die glp jedoch auch alternative Modelle, wie beispielsweise die Besteuerung der grauen Energie, vorstellen. Bezüglich Ausmass der Befreiung und Zielvereinbarung mit Investitionspflicht befürwortet die glp Regelungen gemäss pa. Iv. 12.400 und beurteilt diese als politisch mehrheitsfähig.

Die GPS hält eine partielle Rückerstattung der Energieabgabe an bestimmte energieintensive Unternehmen für denkbar, wenn damit eine Abwanderung in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards vermieden werden kann. Der Kreis an rückerstattungsberechtigten Unternehmen sollte dabei restriktiver als heute sein und insbesondere nur Unternehmen mit einem hohen Exportanteil (von mindestens 30 bis 50 Prozent) beinhalten. Die Rückerstattung der Energieabgabe sollte mit Zielvereinbarungen und einer Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen verknüpft werden.

Die SPS ist der Ansicht, dass in der kurzen Frist auf Ausnahmeregelungen als Instrument nicht verzichtet werden kann. Mittelfristig wäre jedoch ein Grenzsteuerausgleich eine bessere und marktkonformere Alternative für eine kohärente Energie- und Ressourcenpolitik. Solange notwendig, soll die Referenz für die Definition des Kreises der befreiten Unternehmen die pa. Iv. 12.400 und die bisherige Praxis des CO -Gesetzes sein. Als Gegenleistung sollten die befreiten Unternehmen zu

2

Effizienzmassnahmen verpflichtet werden. Generell sollte lediglich der Teil der Ener- gieabgabe, der über die Internalisierung der externen Kosten hinaus geht und ein weitergehendes Lenkungsziel verfolgt, rückerstattet werden können. Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass die ergriffenen Effizienzmassnahmen im Rahmen des kantonalen Grossverbraucherartikels kein zweites Mal auf nationaler Ebene anrechenbar sein dürfen.

Dachverbände der Wirtschaft

Die Dachverbände der Wirtschaft sprechen sich einstimmig für die Gewährung von Ausnahmen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen aus. Beim Ausmass der Befreiung befürworten knapp die Hälfte eine grosszügigere Regelung.

Hinsichtlich Zielvereinbarungen mit Investitionspflicht als Gegenleistung der rücker- stattungsberechtigten Unternehmen ergibt sich ein geteiltes Bild.