Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
rungen für eine Rückerstattung, insbesondere der Mindestrückerstattungsbetrag, zu streng und würden die kleinen Betriebe benachteiligen. Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) erachtet die Begrenzung der Rückerstattungsmöglichkeiten gemäss pa. Iv. 12.400 als willkürlich und zu restriktiv. Seitens der IG DHS wird vorgeschlagen, Unternehmen auszunehmen, deren Stromverbrauch 500 MWh überschreitet und deren Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent des operativen Ergebnisses (EBIT) ausmachen. Der Vorteil des EBIT gegenüber der Bruttowertschöpfung sei zum einen in der Berücksichtigung des Personalaufwands zu sehen. Zum anderen widerspiegle das EBIT die Leistungen im Kerngeschäft besser, erhöhe die Vergleichbarkeit und verringere den Verwaltungsaufwand.
Zielvereinbarungen mit Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen werden von einer Hälfte der Dachverbände der Wirtschaft befürwortet (CP, Fédération des Entreprises Romandes, IG DHS, Öbu, SGB, Schweizer Bauernverband, suissetec,
swisscleantech, Swissmem, Travail.Suisse, TVS, Verbände des Ausbaugewerbes).
CP und die Fédération des Entreprises Romandes binden die Zustimmung an die Bedingung der wirtschaftlichen Rentabilität der Energieeffizienzmassnahmen. Die IG DHS und Swissmem befürworten eine zeitlich flexible Ausgestaltung der Inves- titionspflicht, die den Unternehmen eine langfristige Planung erlaubt. Sollte diese Flexibilität nicht gewährleistet werden, zieht Swissmem Zielvereinbarungen ohne Investitionspflicht vor. Swissmem stellt ausserdem eine abgewandelte Variante zur Diskussion, bei der eine Investitionspflicht nur vorgesehen würde, wenn die Zielver- einbarungen nicht erreicht werden. Dadurch entstehe ein Druck zur Effizienzsteige- rung, gleichzeitig würden die Unternehmen zumindest in der Anfangsphase eine gewisse Massnahmenflexibilität behalten.
Die andere Hälfte dieser Teilnehmergruppe äussert sich ablehnend zu einer Investitionspflicht als Teil der Gegenleistung rückerstattungsberechtigter Unternehmen (CCIG, ECO SWISS, economiesuisse, HKBB, hotelleriesuisse, IGEB, SGCI, SGV, SWI-CO, Swissbrick, TVS, ZPK). Von mehreren Seiten wird eingebracht, dass es den Unternehmen überlassen werden muss, die Energieeffizienzmassnahmen an der Stelle und zu dem Zeitpunkt zu tätigen, wo dies am wirtschaftlichsten ist. Dies benötige keine Investitionsplicht (CCIG, hotelleriesuisse, SGV). Die IGEB betont, dass energieintensive Unternehmen von sich aus in Energieeffizienzmassnahmen investieren und es keine gesetzliche Verpflichtung brauche. ECO SWISS argumentiert, dass für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, eine Investitionspflicht einem Standortnachteil gleich käme. Economiesuisse, HKBB und SWICO nehmen Bezug auf die freiwilligen Zielvereinbarungen nach dem Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft. Eine allfällige Investitionspflicht müsse zwingend praxisnah und ins- besondere zeitlich flexibel ausgestaltet werden, damit die Unternehmen eine sinn- volle Investitionsplanung vornehmen können. Die HKBB beurteilt eine allgemein gültige Festsetzung auf Gesetzesebene deshalb als nicht praktikabel. Economiesuisse, IG DHS und SWICO fordern ein vereinheitlichtes Verfahren zur Abgabebefreiung mit einer einzigen Zielvereinbarung, welche modular aufgebaut sein soll und die Ziele der Energie- und Klimapolitik gleichwertig berücksichtigt. Der SGCI schlägt vor, dass nicht erreichte, aber in den Zielvereinbarungen festgelegte Verpflichtungen dazu führen sollen, dass die volle Abgabe geschuldet ist.