Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
Energiewirtschaft und energiepolitische Organisationen
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden aus den Reihen der Energiewirtschaft und der energiepolitischen Organisationen befürwortet Ausnahmeregelungen. Hinsichtlich des Ausmasses der Befreiungen und der zu erbringenden Gegenleistung ergibt sich ein weniger einheitliches Bild.
Die Zustimmung zu Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen ist breit: AEE, AVES, EV, ewz, DSV, FEA, GGS, VSE und VSG. Der Dachverband der Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) argumentiert, dass die Einführung von Energieabgaben die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen schwächt und zu einer Abwanderung von Produktionsstätten führen könnte. Der DSV merkt zusätzlich an, dass die Frage des Imports grauer Energie noch nicht befriedigend gelöst sei. AEE befürwortet Ausnahmeregelungen nur befristet. In der kurzen Frist würden sonst Abwanderungen ins Ausland stattfinden, was global gesehen keine Emissionsreduktion zur Folge hätte. Mittelfristig sollten Grenzausgleichsmassnahmen angestrebt werden. Swissolar teilt die Ansicht von AEE. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) fordert mittelfristig einen import- und exportseitigen Grenzsteuerausgleich nach dem Prinzip der Mehrwertsteuer. SES vertritt die Auffassung, dass ein Grenzsteuerausgleich die konsistenteste, wirtschaftsfreundlichste und - entgegen den Aussagen im Grundlagenbericht des EFD - auch eine WTO- sowie GATT-kompatible Weise sei, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In Bezug auf den Rückerstattungsbetrag sei lediglich der Teil der Energieabgabe zurückzuerstatten der, über die Internalisierung der externen Kosten hinaus, ein weitergehendes Lenkungsziel verfolgt. Swisspower erachtet Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen und den damit verbundenen Umverteilungswirkungen und Umsetzungsaufwand als nicht wünschenswert. Sie führt an, dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur auf den Energiepreisen basiere, sondern auch die allgemeine Wirtschafts- und Finanzpolitik eine entscheidende Rolle spiele. Darüber hinaus warnt Swisspower davor, dass Ausnahmeregelungen möglicherweise nicht mit EU-Regelungen im Bereich staatliche Beihilfen konform sein könnten.
Hinsichtlich des Ausmasses der Befreiung ergibt sich kein einheitliches Bild. Die AEE und Swisssolar unterstützen das gegenwärtige Ausmass an Befreiungen, solange Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen in Kraft sind. Der VSG ist der Meinung, dass die Frage zum Ausmass an Befreiung nicht generell beantwortet werden könne. Massstab müsse die Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz sein. Eine Ausnahmeregelung, die dem Einzelfall gerecht würde, könne im politischen Prozess kaum definiert werden. Der VSE betont, dass das Aus- mass an Befreiung in Abhängigkeit der internationalen Entwicklungen festzulegen sei. Die ewz bevorzugt eine restriktivere Ausnahmeregelung. Die SES befürwortet Grenzausgleichsmassnahmen und würde entsprechend nur den tatsächlichen Export von der Energieabgabe befreien. Weitere willkürliche Befreiungen würden so entfallen. Einige Teilnehmer begrüssen eine weiter gefasste Ausnahmeregelung (AVES, EV, FEA, GGS). Der Fachverband Elektroapparate für Haushalte und Gewerbe (FEA) schlägt eine Ausnahmeregelung für alle Industriebetriebe vor. Die Gruppe grosser Stromkunden (GGS) möchte eine Ausnahmeregelung entsprechend dem Grossverbraucherartikel der Kantone.