Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
Zielvereinbarungen mit einer Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen werden von AEE und ewz begrüsst. AEE fordert, den Kreis der anrechenbaren Pflichtleistungen weiter zu fassen und Neuinvestitionen in erneuerbare Energien (ohne KEV) und Massnahmen wie Produkt- oder Prozessinnovationen aufzunehmen. AEE, SES und Swissolar weisen darauf hin, dass Verpflichtungen auf Bundesebene zwingend additional zu bereits eingegangenen Verpflichtungen auf kantonaler Ebene sein müssen. AVES, EV, GGS und VSG äussern sich ablehnend gegenüber einer Investitionspflicht in Energieeffizienzmassnahmen als Teil der Gegenleistung. Der VSG unterstreicht die Wirksamkeit von Zielvereinbarungen. Eine zunehmende Regulierung in Form einer Investitionspflicht drohe jedoch ihre Zweckmässigkeit und marktwirtschaftliche Orientierung zu unterlaufen. Swisspower lehnt Ausnahmeregelungen grundsätzlich ab. Falls dennoch zusätzliche Anreize zur Verbesserung der Stromeffizienz gesetzt werden sollen, werden vor allem freiwillige Instrumente, wie beispielsweise bei der Energieagentur der Wirtschaft, bevorzugt.
Umweltschutzorganisationen
Der WWF, die sich anschliessenden Verbände Greenpeace Schweiz und Pro Natura sowie der VCS befürworten grundsätzlich Abfederungsmassnahmen. Jegliche Subventionierung von energie- und treibhausgasintensiven Unternehmen, die zu niedrige Produktpreise und Überkonsum zur Konsequenz hat, lehnen sie jedoch dezidiert ab. Mittelfristig fordern die Umweltschutzorganisationen einen import- und exportseitigen Grenzsteuerausgleich nach dem Prinzip der Mehrwertsteuer.
Wie auch die SES vertreten die Umweltschutzverbände die Meinung, dass ein Grenzsteuerausgleich die wirtschaftsfreundlichste und administrativ schlankste Art sei, Wettbewerbsverzerrungen WTO- und GATT-kompatibel zu vermeiden. Die Umweltschutzverbände fordern ebenfalls, dass lediglich der Teil der Energieabgabe rückerstattet werden soll, der über die Internalisierung der externen Kosten hinaus ein weitergehendes Lenkungsziel verfolgt. Abschliessend betonen auch sie, dass die Effizienzmassnahmen zur Einhaltung des kantonalen Grossverbraucherartikels kei- nesfalls ein zweites Mal angerechnet werden dürfen.
Weitere interessierte Kreise
Bis auf die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sprechen sich alle detailliert Stellung nehmenden weiteren Konsultationsteilnehmer (HEV, HV, Lonza, SBB, Stahl Gerlafingen) für die Gewährung von Ausnahmen aus. Die Lonza AG weist darauf hin, dass die Beurteilung der Rückerstattungsberechtigung differenzierter erfolgen sollte und auch die Energieintensität unterschiedlicher Geschäftsbereiche berücksichtigen müsse. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband möchte die Notwendigkeit einer Rückerstattung für energieintensive Unternehmen nicht bewerten. Für einen Kreis an befreiten Unternehmen im Umfang der gegenwärtigen Praxis sprechen sich die SBB und der Hausverein aus. Eine grosszügigere Regelung befürworten Lonza und Stahl Gerlafingen. Eine restriktivere Handhabung der Befreiung von Unternehmen fordern hingegen die Stiftung für Konsumentenschutz, der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband und der Hauseigentümerverband Schweiz.