Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

lung bei der CO -Abgabe aus. Falls das Energielenkungssystems zu Veränderungen

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im Steuersystem führen sollte, schlägt VD vor, die Einnahmen zur Kompensation der kantonalen Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu verwenden.

Steuergutschriften/-schecks als Alternative zur Rückverteilung über die Krankenkassen werden von der FDK und der EnDK, der RKGK und allen Kantonen mit Ausnahme von AG und BS nicht unterstützt. Als wesentliche Begründung wird zum einen der administrative Aufwand, der sich primär aus der fehlenden Kongruenz zwischen den Steuerregistern und dem Empfängerkreis der Rückerstattung ergibt, aufgeführt. Zum anderen wird die Sinnhaftigkeit der Rückerstattung einer objektfremden Entschädigung über die Steuern bezweifelt. Der Kanton Zürich ergänzt und spricht sich gegen eine weitere Verkomplizierung der Steuerveranlagungs- und Steuerbezugsverfahren durch Steuergutschriften aus. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlichen Verzögerung, mit der Veranlagungen durchgeführt und Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden. Einige Kantone (GE, ZH) erkennen an, dass es bei dem bisherigen Rückverteilungskanal über die Krankenkassen bei steigenden Einnahmen zur verzerrten Wahrnehmung der Gesundheitskosten kommen kann. Anstatt Steuergutschriften/-schecks werden jedoch eine besser geeignete Ausgestaltung der bisherigen Rückverteilung gefordert, insbesondere eine transparentere Kommunikation.

AG und BS, der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich halten

Steuergutschriften/-schecks für mindestens prüfenswert. AG knüpft dies an die Bedingung der Staatsquotenneutralität. BS schlägt vor, Steuergutschriften/-schecks zu prüfen, sobald die Rückverteilungsbeträge höhere Ausmasse annehmen. Als Alternative könnte auch die direkte Auszahlung der Rückverteilungsbeträge an die Haushalte in Kombination mit Kommunikationsmassnahmen im Energiebereich geprüft werden. BS wendet solch ein System bei der Rückverteilung der Einnahmen aus dem kantonalen Stromsparfonds an.

Die FDK und die EnDK sowie die grosse Mehrheit der Kantone lehnen Steuer- und Abgabensenkungen als weitere Verwendungsart neben der Rückverteilung an Haushalte und Unternehmen ab. Vor allem wird die Vermischung von Lenkungszielen mit Finanzierungszielen kritisiert und die damit verbundene Gewährleistung der langfristigen Finanzierung der öffentlichen Haushalte als sehr problematisch eingeschätzt.

Neben einer Rückverteilung an die Haushalte und die Unternehmen schliessen BE, BS, JU, der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich Steuer- und Abgabensenkungen nicht aus. BE hält dies ab einem gewissen Einnahmevolumen (von mehr als 6 Mrd. Franken) für sinnvoll. Dabei sollten möglichst keine Steuern und Abgaben tangiert werden, an denen die Kantone beteiligt sind. Falls Steuer- und Abgabensenkungen als Verwendungsart gewählt würden, müsste aus Sicht BS eine Senkung der Beitragssätze an die AHV/ALV geprüft werden. Bezüglich der Aufteilung der Rückverteilungsbeträge, hält die Stadt Zürich einen Anteil von 50 Prozent für Steuer- und Abgabesnenkungen für angemessen.