Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

nomiesuisse, befürworten wegen der moderaten Höhe der Lenkungsabgabe die Variante 1, fordern aber den Abbau der Fördersysteme. Andere Teilnehmer (zum Beispiel SGV) knüpfen die Einführung eines Lenkungssystems an spezifische Bedin- gungen. Die Vertreter der Energiewirtschaft und der energiepolitischen Organisationen stimmen mehrheitlich für die Variante 2 (DSV, VSE, VSG, etc.). Die Umweltschutzorganisationen sind der Meinung, dass die Variante 1 im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der ES 2050 sofort und die Variante 2 ab 2021 umgesetzt werden sollte. Die Meinungen der weiteren interessierten Kreise sind geteilt zwischen der Variante 2 (beispielsweise SBB), einer grundsätzlichen Ablehnung (TCS) und einem Lenkungssystem unter bestimmten Bedingungen (SMV).

Kantone und Gemeinden

Unter den Kantonen und Gemeinden stösst die Variante 2 auf breite Zustimmung. Nur drei Vertreter sind anderer Meinung (AI, VD, SAB). Die Wahl der Variante 2 wird am häufigsten damit begründet, dass ein als ineffizient erachtetes Fördersystem abgebaut und eine umfassende Energielenkungsabgabe eingeführt werden soll.

Für die FDK und die EnDK belasten die geltenden Vorschriften und finanziellen För- derungen die kantonalen Finanzhaushalte und führen zu Mitnahmeeffekten. Die zunehmende Regulierungsdichte habe einen erheblichen Vollzugsaufwand zur Folge. Die Variante 2 würde es nach Ansicht der FDK und der EnDK ermöglichen, die Zweckbindungen abzuschaffen und die bestehenden Energieabgaben auf eine breitere Bemessungsgrundlage zu stellen. Die Kantone BL, FR, JU, LU, OW, NW, SG, SH, SO, SZ und ZG schliessen sich der Position der FDK und EnDK an. Nach Ansicht der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der sich dieser anschliessenden Kantone GR, UR und VS kann die Lenkungsabgabe nur mit der Variante 2 auch wirklich Lenkungscharakter entfalten.

Für die Kantone AG, BS, GE, NE, SO, TI und ZH braucht es die Variante 2 zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Die Kantone AG und ZH sind zudem der Überzeugung, dass diese Ziele mit der Variante mit Einbezug der Treibstoffe zu tieferen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden können. Nach Ansicht des Kantons AR stellt die Variante 1 eine Doppelspurigkeit von Förder- und Regulierungssystem dar, die zu höheren Vollzugskosten führen würde. BS hält die Variante 2 für effizienter und bezweifelt, dass die Energie- und Klimaziele mit Variante 1 erreicht werden können. Für den Kanton Genf ist die Variante 2 das anvisierte Ziel, die Variante 1 der Weg, um dieses zu erreichen. Der Kanton Neuenburg vertritt den Standpunkt, dass die Variante 2 dem Wunsch nach einem Systemwechsel eher entspricht. SO möchte eine breitere Bemessungsgrundlage und glaubt nicht, dass die Ziele mit der Variante 1 realisiert würden. Für den Kanton Bern können die Ziele mit Variante 2 mit effizienten Massnahmen erreicht werden. Wirtschaftlich ineffiziente Nebenwir- kungen von Fördermassnahmen würden beseitigt. GL spricht sich für die Variante 2 aus, weil sie die Abgabe auf Treibstoffen und die vollständige Abschaffung der KEV beinhaltet. TG zieht die Variante 2 vor, da sie eine breitere, auch die Treibstoffe umfassende Bemessungsgrundlage vorsieht und die Zweckbindungen abschafft.