Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

wand. Dies widerspreche dem Hauptargument für die Einführung des Lenkungssystems - die Ablösung der Fördersysteme. Er fordert daher einerseits, die Abgabe bereits mit dem ersten Massnahmepaket der ES 2050 einzuführen, andererseits, dass keine Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien neu in ein Förderprogramm aufgenommen werden und dass auf die Einführung der weissen Zertifikate im Bereich der Stromeffizienz verzichtet wird. Damit Rechtssicherheit für die notwendigen Umstrukturierungen bei der Energiebranche und den Endverbrauchern geschaffen werden könne, seien die entsprechenden Regelungen insbesondere für die Übergangsphase frühzeitig mit den betroffenen Kreisen zu erarbeiten.

Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie präferiert zwar ebenfalls Variante B. Er äussert jedoch erhebliche Bedenken, ob ein Lenkungssystem zweckmässig ausgestaltet und in der Realität auch tatsächlich so umgesetzt werden kann. Er würde die Ausschöpfung von Effizienzpotentialen durch Forschung, Entwicklung und Wettbe- werbswirtschaft zur Zielerreichung bevorzugen.

Die Gruppe grosser Stromkunden beurteilt die Vorschläge zum Lenkungssystem generell als ungeeignet. Entsprechend sehen sie keine Übergangsvarianten sondern einen Energiemarkt mit Wettbewerb als bestimmendem Element, sowie aus klimapolitischen Gründen eine Emissionsabgabe auf CO .

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Auch die Schweizerische Energiestiftung und Swisssolar unterstützen keine der vorgeschlagenen Übergangsvarianten. Sie lehnen einen raschen Verzicht auf Fördermassnahmen aus denselben Gründen wie AEE ab. Ebenso Infrawatt, welche die Förderung generell beibehalten will.

Umweltschutzorganisationen

Der WWF Schweiz, ebenso wie Pro Natura und Greenpeace, die sich seiner Position anschliessen, spricht sich nicht explizit für eine der beiden Übergangsvarianten aus. Einerseits fordert der WWF, «Lenkungsinstrumente zeitnah und ohne weitere Verzö- gerungen einzuführen.» Falls lediglich moderate Lenkungsabgaben auf Brennstof- fen, Treibstoffen und Strom erhoben werden sollen, dann könne und solle dies ohne Verfassungsänderung bereits im ersten Massnahmenpaket per 2016 geschehen.

Die frühzeitige Ankündigung von Energieabgaben diene der Investitionssicherheit und der frühzeitigen Entwicklung der im neuen Marktumfeld benötigten Produkte und Technologien. Andererseits sei ein rascher Verzicht auf Fördermassnahmen im Bereich der KEV jedoch nicht möglich und auch nicht erwünscht. Denn mittels Energieabgaben alleine ohne ergänzende Förderprogramme liesse sich die Technologieentwicklung zur Marktreife nicht bewerkstelligen. Der VCS weist ebenso auf die Wirkung ergänzender Förderprogramme zur Sicherstellung der Technologieentwicklung hin, wobei Energieabgaben alleine dies nur teilweise schaffen würden. Die Frage der Übergangsvariante ist aus Sicht des VCS von untergeordneter Bedeutung, solange Lenkungsvariante 2 inklusive Treibstoffabgabe eingeführt werde. Inhaltlich ziehe man Übergangsvariante B vor, würde jedoch auch Variante A stark unterstützen, falls damit die Akzeptanz von Lenkungsvariante 2 entscheidend erhöht werden könne.