Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

Rechts- und Planungssicherheit und der notwendigen Flexibilität der Zielwerte zur Gewährleistung der Zielerreichung hin. Die RKGK und die ihr angeschlossenen Kantone (GR, UR, VS) und TI befürworten ebenfalls Variante B, ebenso die Kantone AR, BE, BS, GL, ZH mit eigenen Stellungnahmen. Sie begründen ihre Unterstützung für Variante B unter anderem damit, dass diese Variante effizienter sei (BS, SZ) und dass Doppelspurigkeiten so gering wie möglich gehalten werden (AR). Der Kanton Zürich unterstützt Variante B, weil hier im Gegenzug zur Energieabgabe andere Massnahmen abgeschafft werden. Dies begünstige die Einführung und die Akzeptanz des Energielenkungssystems. Der Städteverband und die Stadt Zürich fordern ergänzend zur Variante B regulative Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, etwa energetische Mindestvorschriften für Geräte, um Effizienzpotenziale mit geringen Mehrkosten auszuschöpfen.

Eine Minderheit der Kantone (AG, AI, NE, SH, TG, VD) befürwortet demgegenüber Variante A. Mehrere Teilnehmer möchten Fördermassnahmen nur langsam abbauen (SH, NE) oder auch langfristig beibehalten (TG), um ein zusätzliches Instrument zur Zielerreichung einsetzen zu können. Die längere Anpassungsphase ermögliche Planungssicherheit (AI) und eine höhere Akzeptanz des Übergangs zu einem Lenkungssystem bei Bevölkerung und Wirtschaft (NE, TG). Der Kanton Aargau beurteilt Förderung während der Übergangsphase generell als geeigneteres Instrument, um kurzfristig Zielerreichung zu garantieren, da dazu flexibel einsetzbare und einfach zu kommunizierende Massnahmen gefragt seien. Aus Sicht des Kanton Genfs ist es nicht möglich, sich zur präferierten Übergangsvariante zu äussern, solange keine konkreten Ausgestaltungsmerkmale definiert sind. Aus Sicht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete ist die Schwierigkeit, den Übergang zu gestalten, ein weiteres Argument für eine allmählich fortschreitende Weiterentwicklung des bisherigen Systems anstelle eines Systemwechsels zu einem Energielenkungssystem.

Politische Parteien

Keine der politischen Parteien spricht sich eindeutig für eine der zur Auswahl gestellten Übergangsvarianten aus. Für die BDP ist ein rascher Übergang zu einem Lenkungssystem ab 2020 elementar, um die Ziele der Energiestrategie 2050 langfristig und wirtschaftlich zu erreichen. Die glp fordert, dass sofort die Grundlagen für eine ökologische Steuerreform geschaffen werden. In diesem Fall unterstützt die Partei die Übergangsvariante A. Andernfalls - wenn eine ökologische Steuerreform erst im Rahmen der zweiten Etappe der ES 2050 erfolgt - bevorzugt die glp Variante B. Die Grünen befürworten eine Kombination der Übergangsvarianten A und B: Die Energieabgabe solle wie in Variante B zwischen 2020 und 2025 zügig eingeführt werden. Die CO -Abgabe auf Brennstoffen soll bereits im Rahmen des ersten

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Massnahmenpakets erhöht und auf Treibstoffe erweitert werden. Die Fördermassnahmen seien jedoch wie in Variante A nur langfristig, bis 2035 abzubauen.

Die SPS erachtet es als sinnvoll, die «Energieabgabenstrategie» frühzeitig und ver- lässlich anzukündigen, aufgrund der Planbarkeit für Investoren und der frühzeitigen Entwicklung der Produkte und Technologien für das zukünftige Marktumfeld. So-