Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/107: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 8 Seiten
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Die Revision wurde ausserdem zum Anlass genommen, aufgrund der Erfahrungen im Vollzug weitere Präzisierungen und Ergänzungen vorzuschlagen. Diese betreffen insbesondere die Umweltbeobachtung und -information im Bereich NIS, die Akkreditierungspflicht für Messungen von NIS und die vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei elektrischen Hausinstallationen.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt gingen 95 Antworten ein.
25 Kantone reichten eine Stellungnahme ein, ein Kanton verzichtete explizit darauf. Von Seiten der Elektrizitätswirtschaft beteiligten sich acht Elektrizitätsunternehmen, Fachorganisationen oder Verbände, darunter ausführlich das Technische Komitee TK11 von CES/electrosuisse, dessen Stellungnahme von den Verbänden swisselectric und VSE sowie den Unternehmen AXPO und Swissgrid unterstützt wird. Weitere Stellungnahmen gingen ein von vier Bahnunternehmen, der FDP Schweiz und den Umweltfreisinnigen St. Gallen, von fünf Verbänden oder Organisationen der Wirtschaft, drei Mobilfunkunternehmen, dem Schweizerischen Städteverband, der SUVA, der Schweiz. Gesellschaft der Lufthygienefachleute Cercl’Air, sechs national oder regional tätigen Interessenvereinigungen oder Institutionen zum Schutz vor Elektrosmog sowie fünf Ingenieur- und Beratungsunternehmen. Den ärztlichen Standpunkt brachten die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Schweiz. Krebsliga ein, mit Fokus auf den Schutz von Nutztieren liessen sich der Schweiz. Bauernverband, swiss beef, drei Tierschutzorganisationen, die Schweiz. Gesellschaft der Tierärztinnen und Tierärzte und ein Dozent für Veterinärmedizin vernehmen. Schliesslich gingen 23 weitgehend gleichlautende Stellungnahmen (eine von einer lokalen Interessenvereinigung, neun von politischen Gemeinden und 13 von Privaten) aus derselben Region im Kanton Bern ein, welche durch das Projekt für die Erneuerung der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg motiviert waren.
Die Stellungnahmen betrafen einerseits Bestimmungen, die vom UVEK zur Anhörung vorgelegt worden waren, andererseits wurden auch Begehren für weitere Änderungen der Verordnung gestellt.
3 Stellungnahmen zu den vorgelegten Änderungen
3.1 Generelles zur Umsetzung der Bundesgerichtsurteile
17 Kantone unterstützen den vorgeschlagenen Weg der Umsetzung der genannten Bundesgerichtsurteile. 7 weitere unterstützen die Umsetzung im Grundsatz ebenfalls, beantragen jedoch eine strengere Durchsetzung des Minimierungsgrundsatzes (siehe dazu Abschnitt 3.2.1). Der Kanton FR befürchtet negative Auswirkungen auf den Stromnetzausbau im Rahmen der Energiestrategie des Bundesrats und beantragt vorgängig detaillierte Abklärungen über derartige Auswirkungen.
Die Schweiz. Krebsliga begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen, die die Exposition gegenüber NIS verringern.
Die FDP fordert, bei der Umsetzung der Bundesgerichtsurteile sei die Verhältnismässigkeit zu wahren. Die wirtschaftliche Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen müsse das entscheidende Kriterium sein.
Integral abgelehnt wird die Anhörungsvorlage – mit unterschiedlichen Begründungen – von drei Interessenvereinigungen zum Schutz vor Elektrosmog.
3.2 Hochspannungsleitungen
3.2.1 Änderung alter Hochspannungsleitungen
Die Elektrizitätswirtschaft befürwortet die Aufhebung der Privilegierung alter Hochspannungsleitungen als langfristiges Ziel und begrüsst die Wiederherstellung der Rechtssicherheit. Sie erachtet die Anhö-