Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/107: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 8 Seiten
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Änderungen und grösserräumige Anpassungen im übergeordneten, die Bahnstrecken speisenden Leitungsnetz, als Änderung der Anlage qualifizieren.
In Analogie zu den Hochspannungsleitungen sieht die Anhörungsvorlage vor, dass bei der Änderung einer alten Eisenbahnanlage an den Orten mit empfindlicher Nutzung grundsätzlich der Anlagegrenzwert von 1 μT eingehalten werden muss. Er soll indes im Einzelfall überschritten werden dürfen, sofern alle Massnahmen zur Minimierung des Magnetfeldes, die technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind, getroffen werden. Dabei wird die Verlegung der Anlage auf ein anderes Trassee explizit ausgeklammert. SBB und BLS sprechen sich dafür aus, dass auch die Verkabelung von Zusatzleitungen generell nicht zu prüfen sei. Die SBB geht aufgrund einer ersten Überschlagsrechnung davon aus, dass Zusatzleitungen über eine Länge von 300 km zu verkabeln wären, wofür sie einmalige Kosten von 320 Mio Fr. und wiederkehrende von 7 Mio Fr./Jahr veranschlagt. Dies erachtet sie als unverhältnismässig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz stufen die zu prüfenden Massnahmen hingegen als ungenügend ein. Es müsse wie bei der Erstellung einer neuen Anlage auch das Trassee überprüft werden. Sie schlagen auch vor, wenn nötig den nächtlichen Güterverkehr zu reduzieren, um die Überschreitung des Anlagegrenzwertes zu vermeiden.
Die SBB beantragt die Aufnahme einer Übergangsbestimmung, wonach Änderungen von Anlagen, für welche das Plangenehmigungsgesuch vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung der NISV eingereicht wurde, altrechtlich zu beurteilen seien.
3.3.2 Massgebender Betriebszustand
Der für die Beurteilung massgebende Betriebszustand ist der fahrplanmässige Betrieb mit Personen- und Güterzügen (Anh. 1 Ziff. 53). Eine für die Praxis geeignete Grösse, um diesen Betrieb zu quantifizieren, ist der in die Fahrleitung eingespeiste Strom. Zur Vereinfachung des Vollzugs sieht die Anhörungsvorlage deshalb eine entsprechende Ergänzung vor. Die Bahnunternehmen begrüssen grundsätzlich, dass der massgebende Betriebszustand mithilfe von Strömen beschrieben und festgelegt werden soll. Die Stellungnahmen zeigen jedoch, dass der neu eingeführte Begriff „massgebender Strom“ unterschiedlich verstanden wurde und zu Missverständnissen führen kann. Verschiedentlich wird von Bahnunternehmen und Ingenieurunternehmen Präzisierungsbedarf angemeldet, z.B. bezüglich des Prognosehorizonts für den Bahnbetrieb oder zu konkreten Aspekten der zeitlichen Mittelung von Strömen. Das Institut für Bauhygiene wiederum schlägt vor, die Beurteilung nicht aufgrund des Tagesmittels, sondern des (höchsten) Stundenmittels des Magnetfeldes vorzunehmen.
3.4 Umweltbeobachtung und -information
Die Anhörungsvorlage sieht einen neuen Artikel 19b vor, der dem BAFU ausdrücklich die Aufgabe zuweist, die NIS-Immissionen im gesamtschweizerischen Rahmen zu erheben und die Öffentlichkeit über den Stand der Wissenschaft und der Erfahrung betreffend die Auswirkungen der Strahlung von ortsfesten Anlagen auf den Menschen und die Umwelt zu informieren. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen, darunter von 18 Kantonen, des Cercl’Air, des Schweiz. Städteverband, und von einigen Schutzorganisationen unterstützt diesen Vorschlag. Die FDP und der Schweiz. Gewerbeverband erachten diese Aufgaben hingegen als unnötig und lehnen sie ab. Der Schweiz. Verband der Telekommunikation asut bezeichnet ein Monitoring der Umweltbelastungen als nützlich, merkt jedoch an, dass alle relevanten Immissionen, auch solche von mobilen Quellen zu berücksichtigen seien. Die Umweltschutzorganisation der Schweizer Wirtschaft ecoswiss vermisst Angaben zu den Kostenfolgen und lehnt die Bestimmung deshalb ab. Die Kantone ZH und LU beantragen, das BAFU habe die Strahlenbelastung in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erheben und dem BAFU sei eine Koordinationsfunktion zu übertragen. Der Kanton AG regt die Erfassung von Auffälligkeiten bei Menschen, Nutztieren und der Vegetation an, wenn im Einzelfall Verdacht auf NIS als kausaler Faktor bestehe. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz erachten eine öffentliche Meldestelle als dringend, um individuelle Beobachtungen negativer Auswirkungen von NIS systematisch zu erfassen. Eine solche Meldestelle solle im Rahmen der Umweltbeobachtung eingerichtet werden. Der Schweiz. Städteverband betont, es sei insbesondere auch die Belastung durch die WLAN-Technologie zu erfassen.