Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
5.7 Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs
Mit einer Stärkung des institutionellen Rahmens der interkantonalen Zusammenarbeit (IKZ) mit Lastenausgleich verfolgte die NFA im Wesentlichen folgende Ziele:
– Es sollten Spillover-Effekte und Trittbrettfahrerverhalten verhindert werden. Dies wieder-
um sollte zu einer Bereitstellung der öffentlichen Leistungen in einem optimalen Umfang sowie zu einer gerechten Verteilung der Lasten anhand der tatsächlichen Nutzniessung führen.
– Eng mit dem ersten Ziel verbunden ist die beabsichtigte Verbesserung der Effizienz
auf Grund der Ausnutzung von Grössenvorteilen. Dies bildet eine Alternative zu einer Gebietsreform.
– Zudem sollte eine intensivierte IKZ eine präventive Wirkung gegenüber einer übermässigen
Zentralisierung entfalten, können doch kantonsübergreifende Aufgaben auf sinnvolle Art und Weise erbracht werden, ohne sie auf die Ebene des Bundes zu verlagern.
– Die IKZ mit Lastenausgleich sollte garantieren, dass Anbieter und Nachfrager einer öffentli-
chen Leistung sich auf eine faire Lastenteilung und auf angemessene Mitwirkung einigen. Beim Vorliegen von interkantonalen Spillovers sollte der Anbieter einer öffentlichen Leis- tung entschädigt werden.
– Eine Stärkung des institutionellen Rahmens der IKZ war zudem als Rahmenbedingung für
eine Aufgabenentflechtung gedacht.
Insgesamt sollte durch eine verstärkte interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich ein wirksamer Beitrag zu einer effizienten und bedürfnisgerechten Aufgabenerfüllung im Bundesstaat geleistet werden.
Gemäss Artikel 2 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV)1 erstattet die KdK im Rahmen des Wirksamkeitsberichts Bericht über den Stand der interkantonalen Zusammenarbeit gemäss Artikel 11 FiLaG. Das nachfolgende Unterkapitel 5.7.1 wurde vom Sekretariat der KdK redigiert und stützt sich auf das Ergebnis einer bei den Kantonsregierungen durchgeführten Umfrage.
Im Unterkapitel 5.7.2 wird die Entwicklung der interkantonalen Lastenausgleichszahlungen gemäss Artikel 48a BV in den Jahren 2004 bis 2011 dargestellt, so wie sie sich aufgrund der Finanzstatistik2 präsentiert. Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Berichts waren die neuesten verfügbaren Zahlen jene des Jahres 2011. Die Zeitreihen 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 ermöglichen einen Entwicklungsvergleich über zwei gleich lange Betrachtungsperioden vor und nach Einführung der NFA.
1 http://www.kdk.ch/fileadmin/files/Themen/NFA_und_interkantonale_Zusammenarbeit/vertragstext_mit_Erlaeuterungen.pdf
2 Quelle: Sonderauswertung der Finanzstatistik durch die Sektion Finanzstatistik der EFV.