Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Die Agglomerationsvorteile wirken sich in Form höherer Produktivität und damit höherer Löhne und höherer Gewinne aus. Diese werden im Ressourcenausgleich bereits erfasst; eine separate Erfassung wäre somit eine Doppelzählung. Überdies wird ein Teil der Produktivitätsgewinne am Wohnort besteuert, der auch ausserhalb der Ballungsräume liegen kann. Somit profitieren auch die Gebiete ausserhalb der Agglomeration über die Einkom- menssteuern von diesen Effekten.

Agglomerationslasten

Es gibt allerdings auch Nachteile von Ballungszentren. Die räumliche Dichte führt zu einer Überlastung der Infrastruktur und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass externe Kosten im Umweltbereich auftreten. Zudem führt die grosse Nachfrage nach Immobilien zu höheren Produktions- und Lebenshaltungskosten. In Ballungsräumen konzentrieren sich auch vermehrt sozial schwache Bevölkerungsgruppen (Alte, Ausländer/-innen, Arbeitslose, Auszubildende, Ausgesteuerte usw.). Diese negativen Effekte wirken sich in Form von höheren Ausgaben der Ballungsräume aus. Solche Kosten werden im Prinzip über den soziodemografischen Lastenausgleich erfasst. Wie sich allerdings zeigt, vermögen die Ausgleichszahlungen für die Bevölkerungsstruktur (SLA A-C) nur 14,2 Prozent und der Kernstadtindikator (SLA F) 4,3 Pro- zent der gesamten soziodemografischen Sonderlasten abzudecken.

Im weiteren kommt es in Agglomerationen auch zu Spillovers, und diese werden im Finanz- ausgleich nicht abgegolten, Beispiele dafür sind Kultur und Freizeit, Gesundheitswesen,

Bildung oder Regionalverkehr. Um solche Spillovers auszugleichen, bestehen sowohl auf interkantonaler, kantonaler als auch auf interkommunaler und regionaler Ebene gewisse Möglichkeiten wie zum Beispiel interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Eine vollständige Abgeltung ist hier aber kaum möglich.

Die Agglomerationsvorteile werden im Ressourcenausgleich weitgehend berücksichtigt. Die negativen Agglomerationseffekte werden teilweise über den Lastenausgleich kompensiert. Zudem steht den Zentrumskantonen auch das Mittel der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zur Verfügung.