Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung

Seit dem 1.1.2010 ist die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1.7.2003 zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Uri und Aargau in Kraft.

Die Vereinbarung vom 24.11.2009 über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung (IKZAV Kultur SG), an der nebst dem Kanton St. Gallen auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau beteiligt sind, konnte auf den 1.1.2011 in Kraft gesetzt werden.

Abfallbewirtschaftung und Abwasserreinigung

Zwischen den Kantonen Bern und Solothurn wurde am 29.9.2008 eine Vereinbarung betreffend KVA Emmenspitz (Zuchwil) abgeschlossen.

Von den Zentralschweizer Kantonen wurde am 28.2.2012 ein Aktionärbindungsvertrag und Kehrichtliefervertrag betreffend die KVA Perlen abgeschlossen.

Agglomerationsverkehr

Im Jahr 2010 wurde von den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn die Trägerschaft Agglomerationsprogramm Basel konstituiert.

Spitzenmedizin und Spezialkliniken

Die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14.3.2008 konnte auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt werden, nachdem ihr alle Kantone beigetreten waren.

Auf den 1.1.2012 sind zwei neue Verträge der Spitäler der Schweiz über die Transplantation solider Organe bzw. hämatopoietischer Stammzellen in Kraft getreten.

Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden

Von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde ein gemeinsames Behinderten- konzept erarbeitet.

Im Rahmen der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone plus Zürich (SODK Ost+) wurden Finanzierungsmodelle und Qualitätsvorgaben zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) erarbeitet.