Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
5.7.1 Darstellung der aktuellen Situation
Entwicklung seit Inkraftsetzung der NFA
Die aktualisierte Liste der interkantonalen Vereinbarungen in den Aufgabengebieten gemäss Artikel 48a BV kann dem Anhang 4 zu diesem Bericht entnommen werden.
Seit der Inkraftsetzung der NFA auf den 1.1.2008 sind folgende Veränderungen eingetreten:
Schulwesen
Zum Schulwesen ist eine Vorbemerkung anzubringen: Das «Schulwesen hinsichtlich der in Artikel 62 Absatz 4 genannten Bereiche» wurde mit der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 über den Bildungsartikel in den Geltungsbereich von Artikel 48a BV aufgenommen. Die entsprechende Bestimmung (Art. 48a Abs.1 Bst. b) steht dementsprechend in keinem direkten Zusammenhang mit der NFA. Da der Bereich im Artikel 48a BV nun aber ebenfalls enumeriert ist, wird im Folgenden trotzdem kurz auf die Entwicklung seit dem 1.1.2008 eingegangen.
Auf den 1.8.2009 konnte die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) vom 14.6.2007 in Kraft gesetzt werden. 15 Kantone sind der Vereinbarung beigetreten, 7 Kantone haben den Beitritt abgelehnt. In den übrigen Kantonen ist der Beitritt noch offen.
Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25.10.2007 (Sonderpädagogikkonkordat) ist auf den 1.1.2011 in Kraft getreten. Der Vereinbarung sind bis Frühjahr 2013 13 Kantone beigetreten.
Seit dem 1.8.2009 ist das von der Nordwestschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz erarbeitete Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA) in Kraft.
Das Regionale Schulabkommen Zentralschweiz (RZS) ist seit dem 1.8.2012 in Kraft.
Kantonale Hochschulen
Die neue Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15.9.2011 wurde nach der Ratifikation durch alle beteiligten Kantone auf den 1.1.2013 in Kraft gesetzt.
Nach der Kündigung durch den Kanton Luzern im Sommer 2010 wird das Konkordat über die pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) auf den 31.7.2013 aufgelöst.
Der Kanton Zürich hat seine Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz vom 20.9.1999 auf den 30.9.2014 gekündigt.
Von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurde eine Vernehmlassung zum Entwurf des Hochschulkonkordats durchgeführt.