Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Es herrschte auch Klarheit darüber, dass angesichts der Verschiedenartigkeit der Verbund- aufgaben nicht alle für die Anwendung von Programmvereinbarungen gleichermassen
ge eignet sind; auf diese Thematik wird in Ziffer 6.2.3 eingegangen. Dass die Programm- vereinbarung nicht auf alle Verbundaufgaben anwendbar ist, soll jedoch nicht davon abhalten, die Liste der aktuellen Aufgabenbereiche mit Programmvereinbarungen zu hinterfragen und nach allfälligen weiteren geeigneten Bereichen Ausschau zu halten. Dies geschieht ebenfalls in Ziffer 6.2.3.
Man war sich von Beginn weg auch bewusst, dass es angesichts der Heterogenität der für die Anwendung von Programmvereinbarungen geeigneten Aufgaben nicht möglich sein wird, einen für alle Bereiche einheitlichen Raster festzulegen, beispielsweise was den konkreten Einfluss des Bundes betrifft. Im Weiteren zeigten Untersuchungen in der Projektorganisation NFA, dass auch die Beitragsmodalitäten je nach Aufgabenbereich und Programm unterschiedlich auszugestalten sein werden (vgl. Ziffer 6.2.3).
Es war somit klar, dass sowohl die Programmvereinbarungen als auch die Global- und
Pauschalbeiträge zwar zentrale Instrumente der neuen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sein sollen, jedoch Vertrautheit in der Anwendung voraussetzen und für eine erfolgreiche Umsetzung somit Zeit benötigen. Auch sind diese Instrumente nicht bei allen Verbundaufgaben und auch nicht nach einem Einheitsmuster anwendbar.
6.2.3 Bestandesaufnahme: Aufgabengebiete mit Programmvereinbarungen
Die Eidg. Finanzverwaltung führte bei den Fachämtern des Bundes und der Kantone mittels eines standardisierten Fragebogens mit offenen und geschlossenen Fragen eine breit angelegte Umfrage technischer Natur zum Stand und zu den Inhalten der Programmvereinbarungen durch. Mit dem Fragebogen wurden jene Bundesämter bedient, bei denen Programmverein- barungen bereits eingeführt sind.4 Zudem wurden die entsprechenden, insgesamt 324 kan- tonalen Fachstellen angeschrieben. Von den Bundes- und Kantonsstellen gingen insgesamt 165 Antwortbögen ein, deren 12 von Bundesstellen und 153 von kantonalen Stellen.5 Die Auswertung dieser Umfrage bildete einen Hauptbestandteil der nachstehend zusammenge- fassten Erkenntnisse zu den Programmvereinbarungen. Es ist zu berücksichtigen, dass für die Umfrage die erste Vierjahresperiode 2008 bis 2011 und die Startphase der zweiten Periode 2012 bis 2015 zur Verfügung standen. Letztere erlaubte immerhin, auch die für die zweite Periode bereits vorgenommenen Verbesserungen mitzuberücksichtigen.
Eine weitere Umfrage wurde bei den Kantonsregierungen durchgeführt. Diese bezog sich auf alle Aspekte der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, also auch auf die vorgenommenen Aufgabenentflechtungen und auf verschiedene Aspekte der interkantona- len Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Was die Programmvereinbarungen betrifft, wurden die Kantonsregierungen eingeladen, ergänzend zur eher «technischen» Beurteilung durch die kantonalen Fachstellen eine politische Würdigung des Instruments vorzunehmen.
4 swisstopo (Amtliche Vermessung), Bundesamt für Umwelt (Natur- und Landschaftsschutz, Forstbereich [je mit Unterbereichen], Hochwasserschutz, Lärmschutz, Jagd, Fischerei), Bundesamt für Kultur (Heimatschutz/Denkmalpflege) und Staatssekretariat für Wirtschaft (Entwicklungsprogramme für Berggebiete).
5 Die kantonalen Fachstellen haben die Fragebogen teilweise für mehrere Fachgebiete ausgefüllt.