Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Einfluss auf den beim Bund und bei den Kantonen anfallenden administrativen Aufwand haben. Die mit Programm vereinbarungen befassten Bundesstellen sollen prüfen, ob in ihrem Bereich entsprechender Verbesserungsbedarf besteht oder nicht. Falls dies der Fall ist, sollen die Mängel im Dialog mit den kantonalen Fachstellen und mit geeigneten Massnahmen womöglich bereits auf die nächste Vierjahresperiode behoben werden.

Evaluation der Programmvereinbarungen durch die Eidg. Finanzkontrolle

Zur Umsetzung von Programmvereinbarungen hat die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Ende 2013 einen konsolidierten Bericht vorgelegt, der verschiedene frühere Prüfberichte ein schliesst.

Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten eingehen zu können – es sei hier auf den Bericht selbst verwiesen –, macht die EFK Feststellungen in folgenden Richtungen:

– Das Instrument Programmvereinbarung eröffnet die Chance, die Zusammenarbeit zwi

schen Bund und Kantonen effizienter zu gestalten und zu vereinfachen; dabei besteht jedoch noch Optimierungsbedarf.

– Der mit der Programmvereinbarung verbundene Kulturwandel vom «Denken in

Kostenbeiträgen» zum «Denken in Zielen und Indikatoren» ist nicht abgeschlossen,

sondern muss weiter entwickelt werden.

– In die Vereinbarungen sind noch vermehrt adäquate finanzielle Anreize für ein zielkon

formes Umsetzen von Programmen einzubauen.

– Das Spannungsverhältnis zwischen dem Legalitätsprinzip und dem angestrebten Hand

lungsspielraum der Bundes und Kantonsverwaltungen ist noch nicht optimal gelöst.

– Unter einem Regime mit Programmvereinbarungen ist eine detaillierte Einzelobjektbe

trachtung durch den Bund zu vermeiden.

– Im Sinn einer zielorientierten Steuerung und periodenübergreifenden Transparenz soll

ten in der Programmvereinbarung auch die vom Kanton anbegehrten bzw. vom Bund abgelehnten Programmteile aufgeführt werden (Bruttodarstellung anstelle der heutigen Nettodarstellung).

– Das Änderungsmanagement ist zu verbessern.

– Schwierigkeiten bieten Programme mit interkantonaler Zusammenarbeit, mit Einbezug

von Dritten und komplexe Grossprojekte.

– Das Controlling und die Berichterstattung sind verbesserungsbedürftig (messbares Ziel

und Indikatorensystem, Ergänzung des Leistungscontrollings mit Wirkungskontrollen, Standardisierung von Berichterstattung und Kommunikation).