Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Einfluss auf den beim Bund und bei den Kantonen anfallenden administrativen Aufwand haben. Die mit Programm vereinbarungen befassten Bundesstellen sollen prüfen, ob in ihrem Bereich entsprechender Verbesserungsbedarf besteht oder nicht. Falls dies der Fall ist, sollen die Mängel im Dialog mit den kantonalen Fachstellen und mit geeigneten Massnahmen womöglich bereits auf die nächste Vierjahresperiode behoben werden.
Evaluation der Programmvereinbarungen durch die Eidg. Finanzkontrolle
Zur Umsetzung von Programmvereinbarungen hat die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Ende 2013 einen konsolidierten Bericht vorgelegt, der verschiedene frühere Prüfberichte ein schliesst.
Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten eingehen zu können – es sei hier auf den Bericht selbst verwiesen –, macht die EFK Feststellungen in folgenden Richtungen:
– Das Instrument Programmvereinbarung eröffnet die Chance, die Zusammenarbeit zwi
schen Bund und Kantonen effizienter zu gestalten und zu vereinfachen; dabei besteht jedoch noch Optimierungsbedarf.
– Der mit der Programmvereinbarung verbundene Kulturwandel vom «Denken in
Kostenbeiträgen» zum «Denken in Zielen und Indikatoren» ist nicht abgeschlossen,
sondern muss weiter entwickelt werden.
– In die Vereinbarungen sind noch vermehrt adäquate finanzielle Anreize für ein zielkon
formes Umsetzen von Programmen einzubauen.
– Das Spannungsverhältnis zwischen dem Legalitätsprinzip und dem angestrebten Hand
lungsspielraum der Bundes und Kantonsverwaltungen ist noch nicht optimal gelöst.
– Unter einem Regime mit Programmvereinbarungen ist eine detaillierte Einzelobjektbe
trachtung durch den Bund zu vermeiden.
– Im Sinn einer zielorientierten Steuerung und periodenübergreifenden Transparenz soll
ten in der Programmvereinbarung auch die vom Kanton anbegehrten bzw. vom Bund abgelehnten Programmteile aufgeführt werden (Bruttodarstellung anstelle der heutigen Nettodarstellung).
– Das Änderungsmanagement ist zu verbessern.
– Schwierigkeiten bieten Programme mit interkantonaler Zusammenarbeit, mit Einbezug
von Dritten und komplexe Grossprojekte.
– Das Controlling und die Berichterstattung sind verbesserungsbedürftig (messbares Ziel
und Indikatorensystem, Ergänzung des Leistungscontrollings mit Wirkungskontrollen, Standardisierung von Berichterstattung und Kommunikation).