Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
8 Alternativen zum bestehenden
Ressourcenausgleich
Dieses Kapitel stellt einen Vorschlag für einen alternativen Mechanismus für den Ressourcen- ausgleich dar. Ausgangspunkt war dabei die Standesinitiative des Kantons Schwyz «Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone».
Im Schreiben des EFD an die Finanzkommission des Ständerats vom 17.10.2012 erklärte die Vorsteherin des EFD, dass die Optimierungswünsche der Kantone und insbesondere diejenigen des Kantons Schwyz und der übrigen ressourcenstarken Kantone im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts zu prüfen seien. Das Unterkapitel 8.1 nimmt dieses Anliegen auf. Die Vertreter der Geberkantone in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht haben diesen Ansatz weiterentwickelt und ihn mit einem zweiten Element versehen. Es geht dabei um die Fixierung des Abschöpfungssatzes für eine Vierjahresperiode, mit dem die Beiträge der res- sourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich festgelegt werden. Dieser Mechanismus wird in 8.2 behandelt. Das Unterkapitel 8.3 kombiniert die beiden Elemente zu einem Alternativmodell, wie dies ebenfalls von den Vertretern der Geberkantone in der Fachgruppe vorgeschlagen wurde. Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat dieses in ihrer Medienmitteilung vom 19.9.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.
8.1 Neutrale Zone
Die nachfolgenden Ausführungen stellen das Konzept der neutralen Zone, welches mit ei- ner linearen Verteilung kombiniert wird, vor und vergleichen dieses mit dem bestehenden Umverteilungsmechanismus, der progressiv (d.h. nicht-linear) ausgestaltet ist und in dem alle ressourcenschwachen Kantonen Ausgleichszahlungen erhalten. Das alternative Konzept ga- rantiert im Gegensatz zum bestehenden Mechanismus, dass auch der ressourcenschwächste Kanton das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent stets erreicht oder übertrifft.
Die heutige (progressive) Berechnungsmethode
Im Ressourcenausgleich werden die Auszahlungsbeträge gemäss Artikel 26 FiLaV progressiv berechnet, um die Mindestausstattung mit möglichst wenig finanziellen Mitteln zu errei- chen. Um die vorhandenen Mittel auf die ressourcenschwächsten Kantone zu konzentrieren, ist eine möglichst starke Progression notwendig. Die Progression darf jedoch nicht zu stark sein, damit die Rangfolge der Kantone bezüglich ihrer standardisierten Steuererträge pro Einwohner nicht verändert wird. Das heisst, dass ein ressourcenschwacher Kanton nach Res- sourcenausgleich nicht mehr Mittel zur Verfügung haben darf, als ein Kanton, der vorher ressourcenstärker war.
Die aktuelle Berechnungsmethode wurde von verschiedener Seite kritisiert. Dies hauptsäch- lich aus den folgenden drei Gründen:
– Alle ressourcenschwachen Kantone erhielten Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich,
auch wenn ihr Ressourcenindex nur knapp unter 100 Punkten liegt. Diese «fast res- sourcenstarken Kantone» besässen jedoch genügend eigene Mittel um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Es wäre effizienter, wenn man deren Mittel für die ressour- censchwächsten Kantone einsetzen würde.
– Die Progression sei so stark, dass die ressourcenschwächsten Kantone keinen An-
reiz hätten, ihr Ressourcenpotenzial zu erhöhen, da dies zu einer Kürzung der Aus- gleichszahlungen in einem ähnlichen Umfang führe.