Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 8.02 Ressourcenindizes des Ressourcenschwächsten Kantons; 2008-2014

Tabelle 8.02 Ressourcenindizes des ressourcenschwächsten Kantons; 2008–2014

2008 2009 2010 2011 2012 20132014

Vor Ausgleich 61.9 60.6 58.0 57.2 58.9 60.2 61.2 Nach Ausgleich

Prog 86.3 85.6 84.4 83.3 85.2 86.1 87.0 Lin_50 86.6 86.3 85.7 85.3 86.0 86.4 86.8

Die Tabelle 8.02 zeigt, dass der ressourcenschwächste Kanton mit der linearen Variante

die Mindestausstattung nach Ausgleich immer erreicht, bzw. fast immer deutlich über der

Mindestausstattung von 85 Punkten liegt. Mit der heutigen progressiven Berechnung ist dies

in den Jahren 2010 und 2011 nicht der Fall.

Der zweite Kritikpunkt betrifft den fehlenden Anreiz zur Erhöhung des Ressourcenpotenzials

bei der heutigen Methode. Dieser Anreiz lässt sich mit der Steigung der Zielgeraden (blaue

Linie in Abbildung 8.01) messen (Grenzabschöpfung). Wenn die Steigung 0 ist, dann wird

eine Zunahme des Ressourcenindex vollständig durch eine Kürzung der Ausgleichszahlungen

kompensiert, und der Kanton hat keinen Anreiz, sein Ressourcenpotenzial zu erhöhen. Das

Gegenteil ist der Fall bei einer Steigung von 1, wo die Ausgleichszahlungen eines Kantons,

der ressourcenstärker wird, nicht reduziert würde. Die progressive Methode hat demgegen-

über unterschiedliche Steigungen. Beim ressourcenschwächsten Kanton liegt sie fast bei 0

und beim ressourcenstärksten Kanton nahe bei 1. Im Durchschnitt beträgt die Steigung etwa

0.21 (vgl. Abbildung 5.15)

Die Tabelle 8.03 zeigt die Steigung der linearen Methode. Die Steigung variiert von

Jahr zu Jahr beträchtlich. Im Jahr 2011 war sie nahe bei Null und somit bestand für alle

Empfängerkantone aus ökonomischer Sicht kaum ein Anreiz zur Potenzialsteigerung.

Tabelle 8.03Tabelle 8.03 SteigungSteigung der Zielgraden bei den linearen Methoden; 2008-2014 der Zielgeraden bei der Methode Lin_50; 2008–2014

2008 2009 2010 2011 2012 20132014

Lin_50 0.13 0.12 0.08 0.04 0.11 0.13 0.16

Es ist zu unterstreichen, dass es bei der linearen Steigung immer einen Zielkonflikt zwischen

Anreizeffekt bzw. Beginn der neutralen Zone und Mindestausstattung gibt. So impliziert

eine höhere Steigung eine bessere Anreizwirkung, weil ein Kanton bei einem Anstieg seines

Ressourcenindex einen höheren Index nach Ressourcenausgleich erreicht. Eine höhere Stei-

gung (und damit eine bessere Anreizwirkung) lässt sich jedoch nur erreichen, wenn der Be-

ginn der neutralen Zone höher angesetzt wird und damit auch mehr Kantone in den Genuss

von Ausgleichszahlungen kommen. Dieser Zielkonflikt zwischen dem Anreizeffekt und dem

Beginn der neutralen Zone ist ein zentraler Punkt in der Diskussion über die Effektivität des

Ausgleichssystems.