Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Abbildung 8.01 Neutrale Zone
Abbildung 8.01 Neutrale Zone
100
Neutrale Zone
Z
Zielzone
85
Mindestausstattung
Min Kanton vor Ausgleich unter der Mindestausstattung heutige Progressionskurve
Zielgerade des Alternativmodells
Winkelhalbierende (Situation ohne Finanzausgleich)
Min 85 Z100
Index vor Ausgleich
Wenn die anderen Variablen (Dotation, Mindestausstattung) extern vorgegeben sind, wird nur Z endogen bestimmt. Dieser Wert muss iterativ so festgelegt werden, dass die Summe aller Ausgleichszahlungen der Dotation entspricht.
Das Konzept sieht vor, dass derjenige Indexwert, welcher genau auf 85 angehoben wird (in der Abbildung 8.01 als «Min» bezeichnet) vorgängig festgelegt wird. Beim Vorschlag der Ver- treter der Geberkantone liegt er bei einem Ressourcenindex von 50 Punkten. Dies bedeutet, dass der ressourcenschwächste Kanton – sofern sein Ressourcenindex grösser als 50 Punkte ist – nach Ausgleich über der garantierten Mindestausstattung liegt.