Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildung 8.01 Neutrale Zone

Abbildung 8.01 Neutrale Zone

100

Neutrale Zone

Z

Zielzone

85

Mindestausstattung

Min Kanton vor Ausgleich unter der Mindestausstattung heutige Progressionskurve

Zielgerade des Alternativmodells

Winkelhalbierende (Situation ohne Finanzausgleich)

Min 85 Z100

Index vor Ausgleich

Wenn die anderen Variablen (Dotation, Mindestausstattung) extern vorgegeben sind, wird nur Z endogen bestimmt. Dieser Wert muss iterativ so festgelegt werden, dass die Summe aller Ausgleichszahlungen der Dotation entspricht.

Das Konzept sieht vor, dass derjenige Indexwert, welcher genau auf 85 angehoben wird (in der Abbildung 8.01 als «Min» bezeichnet) vorgängig festgelegt wird. Beim Vorschlag der Ver- treter der Geberkantone liegt er bei einem Ressourcenindex von 50 Punkten. Dies bedeutet, dass der ressourcenschwächste Kanton – sofern sein Ressourcenindex grösser als 50 Punkte ist – nach Ausgleich über der garantierten Mindestausstattung liegt.