Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Die Fixierung eines festen «Abschöpfungssatzes» für jeweils vier Jahre würde zu einem grundlegenden Systemwechsel nur einige Jahre nach Inkrafttreten der NFA führen. Un- ter den geltenden Bestimmungen betreffen die diskretionären Entscheide der eidg. Räte die Dotation der Ausgleichsgefässe. Neu würde das Parlament alle vier Jahre einen festen Abschöpfungssatz fixieren. Damit würde die Dotation des Ressourcenausgleichs nur noch indirekt bestimmt. Es ist zu befürchten, dass die finanzpolitische Steuerbarkeit des Finanz- ausgleichs dadurch abnimmt. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich nach vier Jahren eine grössere Anpassung des Abschöpfungssatzes als notwendig erweisen könnte und dass diese Anpassung auf politischen Widerstand stösst, weil insbesondere keine klaren Kriterien für eine Anpassung der Dotation bestehen. Ausserdem erfolgte durch die Fixierung des Anteils des horizontalen Ressourcenausgleichs auf dem gemäss Verfassung kleinstmöglichen Niveau eine Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund, welche sachlich nicht zu rechtfertigen wäre. Schliesslich erscheint das Problem der «Solidarhaftung» nicht dramatisch. So fällt das quantitative Ausmass nicht allzu stark ins Gewicht, und zudem wirkt das System bei einer Zu- bzw. Abnahme des Ressourcenindex eines grossen Kantons symmetrisch.

Die Evaluation der zweiten Vierjahresperiode hat gezeigt, dass die Zielsetzung der Gewähr- leistung einer Mindestausstattung in den ressourcenschwachen Kantonen deutlich übererfüllt wurde; d.h. in diesem Zeitraum hätte die angestrebte Ausgleichswirkung auch mit einer ge- ringeren Dotation des Ressourcenausgleichs erreicht werden können. Daraus darf indessen nicht geschlossen werden, dass das System per se ineffizient ist, denn die Gesetzgebung hat für diesen Fall vorgesehen, dass die Verbesserung der Effizienz des Ressourcenausgleichs durch eine Reduktion der Dotation für die nächste Vierjahresperiode erfolgen soll. Vor die- sem Hintergrund ist kein fundamentaler Systemwechsel beim Ressourcenausgleich nötig.

Ein grundlegender Wechsel bereits nach der zweiten Vierjahresperiode sollte nach Ansicht des Bundesrates nur dann erwogen werden, wenn beim bestehenden System gravierende Funktionsmängel auftreten und offensichtlich sind. Die vorliegende umfassende Evaluation hat keine solchen Mängel zutage gefördert. Der Bundesrat erachtet deshalb die in Kapitel 9.1 vorgeschlagene Kürzung des Grundbeitrags des Ressourcenausgleichs als die im Hinblick auf die Anliegen der Vertreter der ressourcenstarken Kantone wirksamere Massnahme.

Abweichende Meinungen in der Fachgruppe

Position der Vertreter der ressourcenstarken Kantone

Die Vertreter der ressourcenstarken Kantone in der Fachgruppe kommen zu einer anderen Beurteilung des in Ziffer 8 dargelegten Alternativmodells bzw. der vom Bundesrat oben vorgenommenen Würdigung.

Mit Bezug zum Vorschlag der linearen Auszahlung mit neutraler Zone gilt es die Grund- problematik des bestehenden Ressourcenausgleichs zu erkennen, dass ressourcenschwache Kantone Auszahlungen erhalten, die bereits vor dem Ausgleich über der angestrebten Mindestausstattung von 85 Ressourcenindexpunkten liegen. Diese Auszahlungen an solche fast ressourcenstarke Kantone belaufen sich seit dem Jahr 2012 auf jeweils über 200 Mio. Franken pro Jahr. Dies widerspricht einem effizienten Mitteleinsatz. Umso mehr als im be- stehenden Verteilsystem nicht sichergestellt werden kann, dass die ressourcenschwächsten Kantone auch effektiv die angestrebte Mindestausstattung von 85 Ressourcenindexpunkten erreichen.