Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

9.5 Weitere abweichende Meinungen in der Fachgruppe

Einschluss der Wasserzinsen im Ressourcenpotenzial

Im Kapitel 7.1 wird auf die Art der Berechnung des Ressourcenpotenzials eingegangen.

Im Kapitel 7.1.1 wird insbesondere dargelegt, weshalb die Wasserzinsen nicht in das Res- sourcenpotenzial eingerechnet werden. Die Vertreter der ressourcenstarken Kantone haben dazu eine abweichende Meinung.

Position der Vertreter der ressourcenstarken Kantone

Die Berechnung des kantonalen Ressourcenpotenzials schliesst nicht alle ausschöpfbaren Ressourcen ein. Insbesondere werden Einnahmen aus Regalien und Konzessionen wie die Wasserzinsen oder Schürfungsrechte (z.B. Erdgas) nicht berücksichtigt. Der Einbezug aller wichtigen Einnahmequellen (insbesondere Wasserzinsen) würde zu geringeren Disparitäten zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen führen.

Die Wasserzinsen werden im innerkantonalen Finanzausgleich der Gebirgskantone (z.B.

VS, GR) berücksichtigt. Was innerhalb der einzelnen Gebirgskantone gilt, soll auch für den nationalen Finanzausgleich gelten. Die Nichtberücksichtigung wichtiger Einnahmequellen im Ressourcenpotenzial schafft Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen ressour- censchwachen Kantonen. Benachteiligt wird beispielsweise der Kanton Jura, der keine Wasserzinseinnahmen erzielt. Die Einnahmen aus Wasserzinsen betragen in den Kantonen Uri, Graubünden, Wallis und Glarus 250 bis 500 Franken pro Einwohner (2010). Ab dem Jahr 2011 steigen die Beiträge aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen deutlich an.

Ein Ziel des Finanzausgleichs ist es, die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit zwi- schen den Kantonen zu vermindern. Dies setzt voraus, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone vollständig und korrekt ermittelt wird. Da die Wasserzinsen für einige Kantone eine wichtige Einnahmequelle sind, müssen sie in der aggregierten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, damit das Ressourcenpotenzial nicht unterschätzt und der Vergleich nicht verfälscht wird.

Die Bedeutung der Wasserkraft wird angesichts des geplanten Ausstiegs aus der Atomkraft zunehmen. Da das Parlament die Höchstsätze der Wasserzinsen markant erhöht hat, werden die Wasserzinseinnahmen ab 2011 sprunghaft zunehmen. In den nächsten Jahrzehnten wer- den die anstehenden «Heimfälle» voraussichtlich zu weiteren Einnahmen für die Wasserkantone führen. Zudem wollen die Wasserkraftkantone die anstehende Strommarktliberalisierung zu einer Erhöhung der Einnahmen (Flexibilisierung der Wasserzinsen, Erhöhung der Ressour- cenrente) nutzen.

Die Vertreter der ressourcenstarken Kantone fordern deshalb eine Anpassung von Artikel 3 Absatz 2 FiLaG betreffend das Ressourcenpotenzial. Dieses soll neu auch auf der Grundlage von wesentlichen Einnahmen der Kantone und Gemeinden aus Regalien und Konzessionen, insbesondere der Erträge von Wasserzinsen, berechnet werden.