Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

In den Kantonen sind Systeme mit «neutralen Zonen» weit verbreitet und haben sich bestens bewährt. Die Systematik sieht vor, dass es in einem Ausgleichssystem «Neutrale» gibt, die weder zahlen noch empfangen. Diesen kommt damit in politischer Sicht auch eine «Schiedsrichterfunktion» zwischen den Zahlern und den Empfängern zu. Damit soll letztlich auch eine systematische Majorisierung der Zahler durch die Empfänger verhindert werden. Die vom Bundesrat im Alternativvorschlag als Nachteil taxierte erschwerte finanzielle Plan- barkeit für ressourcenschwache Kantone muss insofern relativiert werden, als dass auch im heutigen System «Wechselkantone» auf einen Schlag NFA-Beiträge in Millionenhöhe verlieren können.

Das Alternativmodell mit der Fixierung eines festen Abschöpfungssatzes hat zum Anliegen, dass die Beiträge der ressourcenstarken Kantone ihrer eigenen tatsächlichen Ressourcen- stärke Rechnung tragen. Im heutigen System kann eine starke Veränderung des Ressour- cenpotenzials in einem Kanton zu erheblichen Beitragsschwankungen in einem anderen Kanton führen. Aus Sicht der Transparenz und der Planbarkeit der zu leistenden Zahlungen für die ressourcenstarken Kantone ist diese untereinander bestehende Solidarhaftung sehr problematisch. Die Schwankungen können zu unverhältnismässigen Mehrbelastungen von einzelnen Kantonen führen, die deren nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Dies schadet letztlich der Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes.

Die Ergebnisse des vorliegenden Wirksamkeitsberichts zeigen, dass der Ressourcenausgleich in der zweiten Vierjahresperiode überdotiert war. Entsprechend schlägt der Bundesrat eine Kürzung des Grundbeitrages des Ressourcenausgleichs für die kommende Vierjahresperiode vor (vgl. Ziffer 9.1). Auch wenn damit dem Grundanliegen der ressourcenstarken Kantone nach einer Beitragsentlastung entsprochen wird, bleibt die Kernproblematik bestehen, dass sich das System nicht konsequent an der tatsächlichen Ressourcenstärke bzw. den Disparitä- ten beim Ressourcenpotenzial der Kantone orientiert und lediglich am Ende der vierjährigen Beitragsperiode Korrekturen vornehmen kann. Beim vorgeschlagenen Alternativmodell wür- den sich die Beiträge jährlich fortlaufend den vorliegenden Disparitäten anpassen und somit der tatsächlichen Ressourcenstärke besser Rechnung tragen.