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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Das Vorgehen stelle für die genannten Kantone ausserdem eine Ungleichbehandlung gegenüber der Finanzierung der höheren Fachschulen und des Hochschulbereichs dar. Aus Sicht von LU und SG seien Verlagerungen in Angebote der höheren Fachschulen oder der Fachhochschulen zu befürchten.

Der Kanton TG macht darauf aufmerksam, dass die nachgelagerte Beitragszahlung aufgrund der Erhöhung des Steuerabzuges für die Weiterbildung über die direkte Bundessteuer zu einer doppelten Subventionierung derselben Leistung führe. Weiter befürchtet Kanton TG, dass aufgrund der nachgelagerten Auszahlung der Bundesbeiträge eine Zwischenfinanzierung durch die Kantone notwendig werde. In diesem Fall könnte die FSV nicht aufgehoben werden und der Administrativaufwand würde sich mit dem Systemwechsel verdoppeln.

Der Kanton BS fordert, den Zeitpunkt der Auszahlung von Beiträgen an die Studierenden nochmals zu prüfen.

Aus Sicht der Kantone AR, GL, LU, SG, TG und ZG sei der Vollzug des subjektorientierten Finanzierungsmodells so auszugestalten, dass ein Auszahlungsmodus ohne Vorfinanzierung durch die Studierenden zur Anwendung komme.

Parteien

CVP fordert, den Zeitpunkt der Beitragszahlung genauer zu definieren.

SP betont, dass es flexible, bei Bedarf angepasste individuelle Lösungen zur Begleichung der Kursgebühren brauche, um mögliche Liquiditätsengpässe der Teilnehmenden zu verhindern (z.B. angepasste Rechnungsstellung der Anbieter, Engagement der Arbeitgeber bei der Vorfinanzierung).

Dachverbände der Wirtschaft

KFMV lehnt den Auszahlungszeitpunkt nach der Prüfungszulassung und vor der Absolvierung der Prüfung ab. Befürwortet wird ein Auszahlungszeitpunkt nach der Absolvierung der Prüfung. Dieser würde im Vergleich zur Auszahlung vor der Prüfungsablegung das Missbrauchspotential wesentlich eindämmen, jedoch die Vorfinanzierungsproblematik nicht wesentlich verstärken.

SAV macht darauf aufmerksam, dass die Anknüpfung an die Prüfung ein zentrales Erfordernis für die Abgrenzung der gezielten Prüfungsvorbereitung von der (berufsorientierten) Weiterbildung darstelle. Falls im neuen Finanzierungssystem die Kursgebühren die (Vor-)Finanzierungsmöglichkeiten der Teilnehmenden und ihrer Arbeitgeber effektiv überstiegen, seien weitere Massnahmen notwendig (Darlehen von öffentlichen, privaten, patronalen oder sozialpartnerschaftlichen Institutionen, Berufsbildungsfonds, kommerzielle Kredite, Finanzierungs-Arrangements der Kursanbieter etc.). Dieser Bildungstypus sei auch in Zukunft in jedem Fall auf privates Engagement angewiesen und lasse Raum zur privaten Profilierung (Vergünstigungen für Verbandsmitglieder) und gezielten Förderung in Mangelberufen.

SGB erachtet den Auszahlungszeitpunkt als sehr spät. Die vorgeschlagenen Lösungen der Vorfinanzierungsproblematik seien noch nicht zufriedenstellend. Zusätzlich solle die Möglichkeit der Einführung eines Darlehenssystems ohne Verzinsung auf Bundesebene geprüft werden, da die kantonalen Lösungen unzureichend seien. Bei einer (teilweisen) Vorfinanzierung durch den Arbeitgeber solle weiterhin die Abtretung der Subvention an den Arbeitgeber möglich sein.

sbv zufolge müsse die Ausgestaltung der Vorfinanzierung noch detailliert geklärt werden, da diese in der Landwirtschaft nicht das Unternehmen leisten könne.

Aus Sicht SGV sei ungeklärt, ob und wie eine mögliche Vorfinanzierung eines vorbereitenden Kurses erfolgen könne. Aufgrund des Wegfalls der bislang zum Teil geleisteten direkten Unterstützung der Kursanbieter durch die Kantone sei zumal von einem Anstieg der Kursgebühren auszugehen.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

dualstark würde die Anknüpfung des Auszahlungszeitpunktes an das Absolvieren der Prüfung begrüssen. Die Anbindung der Auszahlung an die Zulassung zur Prüfung mindere finanzielle Engpässe seitens der Teilnehmenden nur minim, während sich die Missbrauchsmöglichkeiten erhöhten.

eduS erachtet den vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt trotz der notwendigen Vorfinanzierung durch die Teilnehmenden als sinnvoll, um zwischen der Vielfalt der Kurse abzugrenzen. Die Möglichkeiten der Vorfinanzierung seien aber noch genau abzuklären.

KHF beurteilt den vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt kritisch, erkennt aber an, dass dies der frühestmögliche Zeitpunkt sei, da die vorbereitenden Kurse weder generell reglementiert noch vorgeschrieben seien. Die bedingte Vorfinanzierung der Kursgebühren durch die Prüfungsteilnehmenden verlange individuelle Lösungen zur Entlastung während der Ausbildungszeit.

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