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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Qualitätssicherung und Reglementierung der vorbereitenden Kurse

Kantone

Im Einklang mit EDK fordern die Kantone ergänzende Angaben darüber, inwieweit minimale Qualitätskriterien definiert würden und wie die Qualität der vorbereitenden Kurse aufgrund des Systemwechsels künftig sichergestellt werden solle. Begründet wird die Forderung damit, dass die Kantone nicht mehr in der Pflicht stünden und sie deswegen für die vorbereitenden Kurse auch keine Leistungsvereinbarungen mehr mit den Anbietern abschliessen würden. Damit entfielen minimale Vorgaben für die Qualität der Angebote.

Namentlich sprechen sich die folgenden Kantone für die Sicherstellung der Qualität aus: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH.

Der Kanton LU wertet die angedachte Steuerung der Qualität der Anbieter über den Markt als positiv. Generelle Aufwendungen für Qualitätsüberprüfungen der öffentlichen Hand würden in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. In Branchen mit wenigen Anbietern müsse ein minimales Qualitätscontrolling der öffentlichen Hand eingreifen, um faire Marktbedingungen hinsichtlich der Bildungsqualität zu gewährleisten.

Parteien

CVP fordert, grundsätzlich alle Berufsbildungsangebote auf ihre Qualität hin zu überprüfen.

Dachverbände der Wirtschaft

Laut KFMV dürfe das höhere finanzielle Engagement der öffentlichen Hand bei der Mitfinanzierung der individuellen Vorbereitungskosten zu den eidgenössischen Prüfungen nicht dazu führen, dass die nonformalen Weiterbildungsangebote staatlich reglementiert oder zusätzliche staatliche Ansprüche an die Kursanbieter geltend gemacht würden.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

GDK fordert ergänzende Angaben darüber, inwieweit minimale Qualitätskriterien definiert würden und wie die Qualität der vorbereitenden Kurse künftig sichergestellt werde.

Gemäss EHB und swissuni bleibe die Frage offen, ob der Bund über genügend Aufsichtsmöglichkeiten und Instrumentarien verfüge, um die Qualität auch bei einer subjektorientierten Finanzierung zu gewährleisten.

Trägerschaften und interessierte Kreise

SDK hält fest, dass die Frage der Qualitätssicherung der vorbereitenden Kurse offen sei. Sie fragt, ob die Sicherung der Qualität durch den Markt hinreichend sei.

OdASanté, spitex und H+ bedauern, dass staatliche Mittel geleistet werden sollen, ohne daran minimale Regelungen an die Qualität der Kurse zu knüpfen. In Bezug auf Weiterbildungen im Gesundheitsbereich, welche besondere Anforderungen an die Patientensicherheit stellten, seien Qualitätsvorgaben zwingend. Es werden ergänzende Angaben gefordert, wie die Qualitätssicherung für vorbereitende Kurse im Gesundheitswesen sichergestellt werden könne.

vpod fordert, dass der Bund Anforderungen an die Kursanbieter formulieren solle. Zu diesen Anforderungen gehörten u.a. die Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Gesamtarbeitsvertrag und Transparenz in Bezug auf die Finanzen (Gewinne) und die Erfolgsquote bei den Prüfungen.

Gemäss LKE solle die Qualitätskontrolle geregelt stattfinden und müsse als Kriterium zur Auszahlung von Beiträgen herangezogen werden, insbesondere bei nicht bestandenem Abschluss oder bei frühzeitigem Abbruch der Lehrgänge.

Aus Sicht von SFND würde sich im Rahmen der Meldeliste gleichzeitig eine Qualitätskontrolle der vorbereitenden Kurse anbieten.

Auch BSMPA bemängelt, dass die Gesetzesänderung keine Vorgaben für die Sicherstellung der Qualität der Anbieter beinhalte.

LMT gibt zu bedenken, dass durch einen möglichen Anstieg der Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen aufgrund des Systemwechsels die Qualität leiden könnte. Dies sei unbedingt zu verhindern.

Swissmem lehnt ab, dass Prüfungsträgerschaften über die Erfüllung von Mindestanforderungen der angebotenen vorbereitenden Kurse entscheiden sollen. Dies widerspreche dem Grundgedanken der eidgenössischen Prüfungen und deren nicht reglementierten, vorbereitenden Kurse. Ausserdem

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