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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Ober- und Untergrenze der anrechenbaren Kursgebühren

Dachverbände der Wirtschaft

SGB unterstützt den Vorschlag einer Ober- und Untergrenze für die anrechenbaren Kursgebühren.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

eduS äussert sich explizit zur vorgeschlagenen Obergrenze von 17‘000 Franken für Berufsprüfungen sowie 23‘000 Franken für höheren Fachprüfungen und bejaht diese Beträge.

Trägerschaften und interessierte Kreise

Von den interessierten Kreisen unterstützen CP, EXPERTsuisse, FER, FMP, SBC und uspi suisse den Vorschlag einer Ober- und Untergrenze für die Anrechnung der anfallenden Kursgebühren. SBC verlangt allerdings, dass für die Bestimmung einer Ober- und Untergrenze eine genügende gesetzliche Grundlage zu schaffen sei.

Jeweils mit einem Vorbehalt begrüssen SKO und OdAUmwelt die Festlegung einer Obergrenze. SKO argumentiert, die Festlegung der Obergrenze dürfe nicht auf Basis der aktuell geltenden subventionierten Kursgebühren erfolgen. OdAUmwelt und BNGO fordern, dass bei der Festlegung die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der Berufsfelder berücksichtigt und Kleinstberufe gegenüber Berufen mit sehr vielen Diplomabschlüssen pro Jahr nicht benachteiligt werden dürften.

Fünf Berufsverbände empfinden die Obergrenze für die BP und HFP als zu tief angesetzt und verlangen eine Erhöhung der maximal anrechenbaren Kursgebühren (AGVS, holzbau, KFMV, luzerner-schreiner, VSSM).

AGVS und KFMV befürchten, dass es durch den Wegfall der objektorientierten Subventionsbeiträge zu Kurspreiserhöhungen seitens der Bildungsanbieter kommt. Die Obergrenzen dürften aus diesem Grund nicht zu tief angesetzt werden. Die vorgeschlagenen Obergrenzen von 17‘000 Franken für Berufsprüfungen sowie 23‘000 Franken für höheren Fachprüfungen seien dahingehend nochmals genau zu analysieren.

holzbau stellt fest, dass in seiner Branche die vorgeschlagenen Obergrenzen angemessen und gerechtfertigt seien, in anderen jedoch nicht. Die beiden Schreinerverbände VSSM und luzerner-schreiner befinden, dass die vorgeschlagenen Obergrenzen für die umfangreiche und breit abgestützte Schreinerweiterbildung klar zu tief angesetzt seien. VSSM befürchtet, die vorgeschlagenen Obergrenzen könnten zu einer Qualitätseinbusse in der Ausbildung führen und weist auf die steigenden Ansprüche in den Berufsfeldern hin, welche auch Auswirkungen auf die Gestaltung der vorbereitenden Kurse hätten.

Bezüglich der Differenzierung der Obergrenzen für die BP und HFP ist AGVS der Meinung, dass diese nicht gerechtfertigt sei. Er ist der Ansicht, dass die Kosten der vorbereitenden Kurse für die BP nicht tiefer seien als die der HFP. Demgegenüber befürwortet holzbau die Differenzierung zwischen BP und HFP.

SMV und VSCI weisen darauf hin, dass in ihren Branchen die Vorkurse für die BP viel umfangreicher und kostspieliger seien als diejenigen für die HFP. SMV verlangt, dieser Tatsache bei der Umsetzung Rechnung zu tragen. VSCI beantragt, entweder keine allgemeine Differenzierung der Obergrenze von Bundesbeiträgen zwischen Berufs- und höheren Fachprüfungen einzuführen oder aufgrund der in der Vorperiode (beispielsweise der letzte 4 Jahre vor Einführung des neuen Unterstützungsmodells) nachgewiesenen durchschnittlichen effektiven Kurskosten zu entscheiden, ob für den betreffenden Beruf die Obergrenze der Berufsprüfung oder der höheren Fachprüfung eingesetzt werde.

Beitragsbemessung effektiv

Dachverbände der Wirtschaft

SAV kritisiert, dass die konkrete Beitragsbemessung, welche durch den Bundesrat festzulegen sei, ein für die Charakteristik dieses Bildungstyps kritisches Element darstelle. Hier fehle der Vorlage eine klare Leitidee für ein abgestimmtes Nebeneinander von Arbeitgeberbeiträgen, privaten Beiträgen sowie von öffentlichen Mitteln.

Trägerschaften und interessierte Kreise

EXPERTsuisse merkt an, dass im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells die Kursgebühren deutlich steigen könnten und fordert, dass das SBFI im Falle von grundlosen Gebührenerhöhungen die Möglichkeit haben solle, vom festgelegten Beitragssatz abzuweichen.

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