Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Dachverbände der Wirtschaft
Travail.Suisse weist darauf hin, dass noch viele Umsetzungsfragen auf Verordnungsebene zu lösen seien und dass das SBFI dabei die betroffenen Kreise in den Entwicklungsprozess einbeziehen solle.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
SVEB fordert analog zu CVP und FDP eine unbürokratische und einfache Umsetzung, wobei das System gegen Missbrauch geschützt werden müsse.
EKKJ lobt das schlanke System weist jedoch darauf hin, dass die Vollzugskosten nicht zu hoch ausfallen dürften.
Trägerschaften und interessierte Kreise
Von den interessierten Kreisen fordern die Berufsverbände medswiss, ODEC, SVFZ, swissolympic und VPA für die Umsetzung des Finanzierungssystems einen möglichst kleinen administrativen Aufwand für alle Beteiligten. Das gleiche Anliegen vertritt der VBSS und warnt davor, die Bekämpfung von Missbrauch durch übermässig bürokratische Hürden anzustreben.
STFW weist ebenfalls auf den administrativen Aufwand des neuen Auszahlungssystems hin und wünscht, eine administrative Doppelspurigkeit von Bund und Kanton mit hohen Verwaltungskosten zu vermeiden. Sie schlägt vor, dass die Auszahlung nach dem gleichen Verfahren wie bei der HFSV über die Kantone erfolgen solle.
Die vier Berufsverbände ASTAG, BDS, SMU und SPV Platten stellen fest, dass bei einer Umsetzung des Systemwechsels auf 2017 der Zeitplan für die Umsetzung relativ knapp bemessen sei. Sie fordern daher, den Vollzug so rasch wie möglich genauer zu konkretisieren. ASTAG, SPV Platten und SAVOIRSOCIAL weisen zudem darauf hin, dass der Systemwechsel und die Übergangsbestimmungen klar zu regeln seien.
Definition der anrechenbaren Kosten
Dachverbände der Wirtschaft
sbv fordert im Rahmen der Umsetzung die Definition der „anrechenbaren Kursgebühren“ genauer zu präzisieren.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
swissuni, dualstark und SVEB fordern die Definition der „anrechenbaren Kursgebühren“ in der Verordnung breiter zu fassen als dies im erläuternden Bericht gemacht wird. dualstark und SVEB schlagen dabei vor, einen finanziellen Beitrag an alle für die Berufsprüfung erforderlichen Kurse, Module und Zertifikate zu leisten.
Zusammen mit eduS fordern alle drei erwähnten gesamtschweizerisch koordinierenden Gremien und Organisationen, die anrechenbaren Kosten klar zu definieren (beispielsweise reine Kurskosten ohne Lehrmittel).
Trägerschaften und interessierte Kreise
Von den interessierten Kreisen gibt es dreizehn Stellungnahmen, die sich für eine Präzisierung der „anrechenbaren Kursgebühren“ aussprechen (AGORA, AgriAliForm, edupool, EXPERTsuisse, LBV, OdAPferde, SBC, SBLV, SKO, SWBV, VBSS, VPA und VTGL).
Zudem fordern pr suisse, SBC, VBSS und VPA, die Definition der „anrechenbaren Kursgebühren“ breiter zu fassen. SBC, VBSS, VPA und SVV beantragen, sämtliche anfallende Kosten in die Definition mitaufzunehmen. Die drei Verbände nennen dabei unter anderem Lehrmaterialien, Präsenzveranstaltungen, Prüfungen/Korrekturen, begleitetes Selbststudium und Lernhilfen, z.B. Apps. Im Gegensatz dazu sprich sich suissetec dafür aus, die „anrechenbaren Kursgebühren“ restriktiver zu definieren und beispielsweise Lehrmittelkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten nicht anzurechnen.
SVV argumentiert, dass eine Finanzierung auf der Basis von „anrechenbaren Kursen“ künftigen Lernformen nicht mehr gerecht werden könne und begründet dies mit der Veränderung des Lernverhaltens durch die technischen und medialen Entwicklungen.
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