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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

AGVS, Baukader, GastroSuisse, hotel&gastro, hotelleriesuisse und SSTH kritisieren, dass Teilnehmende von modularen Prüfungen in der neugestalteten Finanzierung keine Planungssicherheit hätten, da sie in Folge von Kursabbruch (z.B. wegen Krankheit, Unfall usw.) wie auch durch einen negativen Zulassungsentscheid (z.B. wegen nicht bestandenen Modulprüfungen) keine finanzielle Unterstützung vom Bund erhielten. Dies stelle im Vergleich zur heutigen Finanzierung der Kantone einen grossen Rückschritt dar.

SFAA fordert zur Vorbeugung von Missbrauch als Beitragsvoraussetzung die Prüfungsanmeldung einschliesslich der Bezahlung der Prüfungsgebühren.

CURAVIVA, EXPERTsuisse, H+, KFMV, OdASanté, pr suisse, SAVOIRSOCIAL, shqa, SKO, suissetec und SVV fordern als Beitragsvoraussetzung an Stelle des positiven Zulassungsentscheids die Absolvierung der Prüfung, jedoch ohne die Notwendigkeit des Bestehens der Prüfung. OdASanté zufolge könne so der Aufwand für die Trägerschaft minimiert werden, die nach der Prüfung ohnehin die Liste der Absolventinnen und Absolventen an das SBFI einreiche.

BSB, PK Holz und swissolymipic sprechen sich dafür aus, die Beitragsberechtigung nicht nur an die Absolvierung, sondern auch an das erfolgreiche Bestehen der Prüfung zu knüpfen. BSB und PK Holz schlagen ein zweistufiges Subventionssystem vor, in dem alle Teilnehmenden eines vorbereitenden Kurses nach Kursabsolvierung einen kleineren, bei teilweisem Kursbesuch prozentual gestaffelten Beitrag an die Kursgebühr erhielten; die erfolgreichen Prüfungsabsolventen erhielten einen weiteren Bundeszuschuss.

Gemäss FMP, VBSS, VPA, VSEI und VSS solle, analog zu der Finanzierung der höheren Fachschulen und des Hochschulbereichs, als Beitragsvoraussetzung bereits die Anmeldung zum vorbereitenden Kurs festgelegt werden. So könne das angestrebte Ziel erreicht werden, einen vereinfachten Zugang für Personen mit geringeren finanziellen Mitteln zu schaffen.

SAVOIRSOCIAL fordert, dass im Falle von modularen Prüfungen ohne Abschlussprüfung die Bezahlung erst nach Absolvieren aller Module erfolgen solle.

AGORA, AgriAliForm, BSB, LBV, LOBAG, PK Holz, OdAPferde, Roadranger, SBLV, SWBV, VTGL und VSSM sprechen sich dafür aus, dass auch der Besuch eines vorbereitenden Kurses ohne Prüfungsabsichten im Sinne der berufsorientierten Weiterbildung durch die öffentliche Hand gefördert und die Beitragsvoraussetzung entsprechend angepasst werden solle.

Aus Sicht des SVV sei der Begriff „Zulassung“ noch zu konkretisieren.

Aus Sicht von ASTAG, R-Suisse, SAVOIRSOCIAL, SBC, SMGV, SMV, suissetec, SM, swissolympic und viscom sei zu klären, inwieweit Teilnehmende, die einen Teil der Prüfung und dazu ggfs. auch einen Teil eines Vorbereitungslehrgangs wiederholen müssten, eine Vergütung ihrer Kosten erhielten.

Gemäss ASTAG, R-Suisse SMGV, SMV, SM, swissolympic und viscom müsse ausserdem geregelt werden, inwieweit Teilnehmende, die einen vorbereitenden Kurs abbrechen, beitragsberechtigt seien.

Für SBC bleiben hinsichtlich der Beitragsvoraussetzungen verschiedene Aspekte ungeklärt, u.a der Umgang mit längeren Absenzen beim vorbereitenden Kurs, der massgebende Zeitpunkt, zu dem der vorbereitende Kurs auf der Meldeliste stehen müsse (insbesondere im Falle von Änderungen der Meldeliste zwischen Kursanmeldung/-beginn und Zulassungsentscheid) und der maximal mögliche Zeitraum zwischen Besuch des vorbereitenden Kurses und der eidgenössischen Prüfung. Weiterhin stelle sich die Frage, ob der Bundesbeitrag mehrfach beansprucht werden könne (z.B. bei der Absolvierung mehrerer Berufs- oder höheren Fachprüfungen).

Auszahlungszeitpunkt

Kantone

Die Kantone AR, BS, GL, LU, SG, TG und ZG erachten den in der Vorlage vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt nach dem positiven Zulassungsentscheid zur eidgenössischen Prüfung und die dadurch bedingte Vorfinanzierung der Kursgebühren als problematisch und befürchten eine Schwächung, nicht eine Stärkung der höheren Berufsbildung. Es bestünde die Gefahr, dass Personen aus finanziellen Gründen auf einen vorbereitenden Kurs verzichten müssten, zumal gemäss der Kantone TG und ZG aufgrund der wegfallenden bisher geleisteten kantonalen Beiträge eine Erhöhung der vorzufinanzierenden Kursgebühren zu erwarten sei.

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