Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Beitragsvoraussetzungen

Dachverbände der Wirtschaft

Bezüglich der Beitragsvoraussetzungen wünscht KFMV, dass der Beitrag auch ausbezahlt werden solle, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Dies entspräche dem System auf Tertiärstufe A (Aufwandentschädigung).

Aus Sicht von SAV führe die vorgesehene Beitragsvoraussetzung des positiven Zulassungsentscheids zu einem grossen Missbrauchspotential (Rücktritte von Prüfungen, keine Zuführung zu den Prüfungen), wobei die Problematik der Vorfinanzierung ungelöst bleibe. Voraussetzung für die Auszahlung solle daher das Absolvieren der Prüfung sein.

SGV zufolge müsse geregelt werden, inwieweit Teilnehmende, die einen vorbereitenden Kurs abbrechen oder Repetenten eine Vergütung ihrer Kosten erhalten.

Travail.Suisse macht darauf aufmerksam, dass bei modularen Prüfungen das Bestehen der einzelnen Module Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung und damit indirekt Voraussetzung für die Beitragsberechtigung sei. Über die Ausführungsbestimmungen solle sichergestellt werden, dass Teilnehmende von modularen Prüfungen beim Zugang zu den Subventionierungen nicht schlechter gestellt werden als Teilnehmende, die in der Vorbereitungsphase keine zulassungsrelevanten Prüfungen bestehen müssen.

sbv weist für das Berufsfeld Landwirtschaft darauf hin, dass die vorbereitenden Kurse oft auch als Weiterbildung genutzt würden, ohne einen eidgenössischen Abschluss anzustreben. Diese Teilnehmenden würden ohne Begleitmassnahmen (durch Bund, Kantone oder Anbieter) aus dem Finanzierungssystem fallen.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

eduS begrüsst, dass die finanzielle Entschädigung auf Basis der Prüfungszulassung und nicht abhängig vom Bestehen der Prüfung erfolge.

Nach Erachten von dualstark ist der Begriff „Zulassung“ zu wenig klar. Um die Missbrauchsgefahr zu mindern, schlägt dualstark als Beitragsvoraussetzung anstelle der Zulassung die Absolvierung der eidgenössischen Prüfung vor. dualstark begrüsst, dass die Auszahlung der Subvention, analog zur Finanzierung auf Tertiärstufe A, unabhängig vom Bestehen der Prüfung erfolgen solle. Die Verknüpfung mit den Vorbereitungskosten dürfe weiter nicht dazu führen, dass eine staatliche Reglementierung oder Einflussnahme auf die Gestaltung des Kursangebotes genommen werde.

SVEB sieht durch die Anbindung der Subvention an den positiven Zulassungsentscheid die Gefahr einer erhöhten Durchfallquote, da die Trägerschaften aufgrund des finanziellen Anreizes gegebenenfalls die Zulassung nicht mehr konsequent gemäss der Prüfungsordnungen umsetzen würden.

VSP zufolge müssten die verschiedenen Methoden der Prüfungsvorbereitung beitragsrechtlich Berücksichtigung finden (z.B. autodidaktische Vorbereitung, E-Learning, Fernunterricht).

Trägerschaften und interessierte Kreise

FMP, holzbau, KFMV, SKO, SVV und uspi suisse begrüssen, dass die finanzielle Entschädigung auf Basis der Prüfungszulassung und nicht abhängig vom Bestehen der Prüfung erfolgen solle.

AGVS, BDS, SFND, GastroSuisse, hotel&gastro, hotelleriesuisse, luzerner-schreiner, PBS, SSTH und VSSM bemängeln, dass durch die Voraussetzung des positiven Zulassungsbescheids das Ziel einer vergleichbaren finanzielle Behandlung der Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen gegenüber Studierenden der Tertiärstufe A verfehlt werde. Die Auszahlung von Subventionen im Hochschulbereich sei nicht an die Leistungen der Studierenden oder die Zulassung zu einer Abschlussprüfung gekoppelt.

AGVS, BSB, CURAVIVA, EXPERTsuisse, H+, interieursuisse, KFMV, PK Holz, pr suisse, santésuisse, SAVOIRSOCIAL, shqa, Swissmem, VSSM und VSEI kritisieren, dass die Kopplung der Beitragsberechtigung an den positiven Zulassungsentscheid aufgrund der finanziellen Anreize negative Effekte nach sich ziehen werde, u.a. „Schein“-Anmeldungen, einen Anstieg der Rücktritte von den Prüfungen und daraus resultierend eine sinkenden Erfolgsquote. In Folge dessen könne gemäss BSB, EXPERTsuisse, interieursuisse KFMV, PK Holz ein Mehraufwand für die Trägerschaften entstehen, welcher wiederum nur mittels zusätzlicher Controllingmechanismen reduziert werden könne.

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