Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

komme hinzu, dass Prüfungsträgerschaften oft weder über das notwendige Know-how, die notwendigen Ressourcen, noch die formelle Berechtigung zur Beurteilung und Kontrolle von vorbereitenden Kursen verfügten.

Für VBSS und VPA sei es wichtig, dass der Staat weiterhin keinen Einfluss auf Kursangebote sondern lediglich auf den Output (Reglement/Prüfungsordnung) nehme.

Einbezug von Trägerschaften bei der Abwicklung der Subventionen

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SGV unterstützt den Einbezug der Trägerschaften nur unter der Bedingung, dass diese vollumfänglich für den Aufwand entschädigt werden. Da die Trägerschaften oft nicht über genügend finanzielle, personelle und strukturelle Ressourcen verfügten, um zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, bestehe die Gefahr, dass sich diese von den Prüfungen zurückziehen.

KFMV unterstützt den Einbezug der Trägerschaften und schätzt, dass kleinere Trägerschaften die Möglichkeit haben, diese Zusatzaufgabe allenfalls einer grösseren Prüfungsträgerschaft in verwandten Berufen zu übertragen. Um den administrativen Aufwand zu minimieren, wird eine einheitliche IT-Lösung vorgeschlagen, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden solle.

SAV steht dem zusätzlichen Aufwand der Trägerschaften kritisch gegenüber, da dieser nur teilweise entschädigt werde. Wichtig ist die Etablierung von durchdachten, schlanken und informatikgestützten Prozessen (evtl. Bundesprojekt) zur effizienten Abwicklung.

sbv betont die Wichtigkeit von unbürokratischen Lösungen. Er unterstützt deswegen den Einbezug der Trägerschaften, verlangt aber ebenfalls eine vollumfängliche Entschädigung.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

SVEB erachtet eine Entschädigung der Trägerschaften als notwendig und schlägt dafür eine Anpassung der Reservenregelung bei den Aufwendungen für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen vor. Der administrative Aufwand wird als zu hoch eingeschätzt und solle möglichst schlank gehalten werden.

Auch dualstark und suissetec schlagen eine einheitliche IT-Lösung vor, da der administrative Aufwand zu gross sei.

Laut eduS müsse die Abwicklung der Subventionsanträge direkt zwischen Bund und Teilnehmenden erfolgen.

swissuni schätzt den administrativen Aufwand für die Trägerschaften als zu hoch ein.

VSP unterstützt den Einbezug der Trägerschaften bei der Gesuchabwicklung. Jedoch wird die niedrige Entschädigung des Aufwandes von 60% bemängelt und eine Erhöhung auf mindestens 80% und in Ausnahmefällen 100% gefordert.

Trägerschaften und interessierte Kreise

CP erhebt keinen Einwand gegen den Einbezug von Dritten für die Subventionsabwicklung. Dennoch hält CP fest, dass die Prüfungsträgerschaften nicht über die geeigneten Strukturen verfügen und der zusätzliche Aufwand für die Bearbeitung nur zu 60 – 80% entschädigt würde, was sich in einer Erhöhung der Prüfungsgebühren wiederspiegeln könnte. Ausserdem müsse das anzuwendende Rekursrecht gegen Entscheide der Prüfungskommission genauer ausgeführt werden. Es wird auch ein möglicher Rollenkonflikt bei Trägerschaften befürchtet, die selbst vorbereitende Kurse anbieten. CP spricht sich deshalb für die Delegation der Gesuchprüfung an eine oder mehrere neutrale externe Stellen aus.

VSE begrüsst die Absicht, die Prüfungsträgerschaften mit der korrekten Abwicklung der Subventionsanträge zu betrauen und den Zusatzaufwand im Rahmen der bestehenden Beiträge für die Durchführung der Prüfungen mit dem üblichen Satz von 60% (in Ausnahmefällen 80%) zu entschädigen.

pr suisse hält den Einbezug der Trägerschaften für sinnvoll, da diese bereits im Rahmen der Anmeldung zu den eidgenössischen Prüfungen mit den Kandidatinnen und Kandidaten in Kontakt stünden. EX-PERTsuisse fügt an, dass dadurch der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten minimiert werden könnten.

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