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Vernehmlassung 2014/130: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern) · 15 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren 11.3925

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.187081 / 237.01/2016/00003

 Das Konkursamt Aargau warnt vor den Folgen von Solidarhaftungen: häufig werden

diese Schulden zwar bezahlt, jedoch mit der Folge, dass kein Geld für die Löhne übrigbleibt.

 BS schlägt die Einführung einer Auskunftspflicht der Organe (sowie aller, die in einem

Jahr vor der Konkurseröffnung ausgeschieden sind) gegenüber dem Konkursamt vor.

 Die SP schlägt Massnahmen vor, die verhindern, dass ein Organ der konkursiten Ge-

sellschaft Gegenstände aus der eigenen Konkursmasse erwerben kann.

 Der SGB verlangt, dass der arbeitsrechtliche SchKG-Prozess (wie von der ZPO an sich

gefordert) der Kostenlosigkeit untersteht.

6 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch die zuständige Kommission die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.