Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/130: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern) · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren 11.3925
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.187081 / 237.01/2016/00003
5.1 Revisionen im Strafrecht
GR, VD, ZH und der SGV begrüssen ausdrücklich, dass auf strafrechtliche Massnahmen
verzichtet wird: die Wirkungslosigkeit des Strafrechts wird, wie schon der Bericht erläutert, nicht auf die ungenügende gesetzliche Grundlage, sondern auf die fehlenden Strafanzeigen zurückgeführt (auch UNI NE). Das Konkursamt Aarau gibt zu bedenken, dass Anzeigen der Konkursämter seitens der Staatsanwaltschaft häufig nicht ernsthaft nachgegangen wird.
Die AssCSR möchte den Wettbewerbsverstoss der fehlenden Einhaltung der Arbeitsbe-
dingungen strafrechtlich sanktionieren.
BS und die fPv fordern eine Revision der StGB-Bestimmungen. Das Erfordernis der
Konkurseröffnung müsse so ausgestaltet werden, dass auch die Liquidation nach Art. 731b OR davon erfasst sei. Bei Art. 166 StGB (Buchführung) sei eine "Verbindungsbusse" aufzuerlegen. Die KBKS möchte ebendiesen Tatbestand auf die Darstellung der Geldflüsse erweitern (heute: Darstellung des Vermögensstandes). AAB möchte ebenfalls die Tatbestände verschärfen und die "absichtliche Herbeiführung des Konkurses" erfassen.
Der SGB schlägt vor, Konkurs- und Betreibungsdelikte in den Katalog von Art. 102 StGB
aufzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ausführliche und detaillierte Vorschlä-
ge für (punktuelle) Reformen an den StGB- und StPO-Bestimmungen in Bezug auf Konkursdelikte vorgebracht. Diese umfassen:
o Eine Ergänzung des Tatbestandes von Art. 165 Abs. 1 StGB um die explizite Nennung der "Verletzung der Prüfungs- und Anzeigepflichten bei begründeter Besorgnis der Überschuldung";
o Eine Ausweitung der Offizialmaxime beim Tatbestand der Misswirtschaft (Art. 165 Ziff. 2 Abs. 1 StGB);
o Eine Klarstellung des Gerichtsstandes (Art. 36 StPO) zur Vermeidung negativer Kompetenzkonflikte.
5.2 "Handelsregistersperre"
FR, TI, VD sowie die SP und der SGB schlagen vor, die Frage nach einer Handelsregis-
tersperre (Eintragungsverbot für Personen, die Konkursausfallkosten hinterlassen oder Kettenkonkurse verursacht haben) erneut zu prüfen, wenn die Vorlage über die Modernisierung des Handelsregisterrechts eine solche Überprüfung technisch erlaubt (eindeutiger Personenidentifikator). Ebenso VD, jedoch ohne auf die bestehende Problematik der Umsetzbarkeit hinzuweisen. AssCSR schlägt zwei konkrete Artikel im StGB für eine solche Sperre als Nebenstrafe vor.
Economiesuisse hofft demgegenüber auf Verbesserungen im Handelsregisterrecht
(Vernetzung der Konkursdaten). Bevor diese evaluiert werden könnten, dränge sich keine so einschneidende Massnahme wie die "Handelsregistersperre" auf.
5.3 Verschärfung der Durchsetzung des geltenden Rechts (Anzeigepflichten)
BS, NW und die KBKS wünschen sich, dass die Pflicht zur Führung einer Buchhaltung
besser durchgesetzt wird. BS fordert eine Solidarhaftung der Organe, die keine geregelte Buchhaltung geführt haben.