Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/130: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern) · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren 11.3925
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.187081 / 237.01/2016/00003
Stellung genommen haben 26 Kantone, 4 politische Parteien und 36 Organisationen und weitere Teilnehmende. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben das Bundesverwaltungsgericht, der Schweizerische Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren, Schuldenberatung Schweiz, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Siehe Anhang (S. 12 ff.).
3 Grundsätzliche Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Gesamtbewertung der Zielsetzung
Die allgemeine Zielsetzung der Vorlage wird praktisch von allen Vernehmlassungsteilnehmern unterstützt.
Auch bezüglich der in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen äussern sich die Mehrheit der Kantone3, die SP und die CVP sowie zahlreiche Verbände und weitere Vernehmlassungsteilnehmende (SGB, SBV, KMU-Forum, HEV, FER, AAB, SUISA, SGAS, SGV, Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich) grundsätzlich positiv. Durchwegs ist diese positive Grundeinstellung allerdings mit der Skepsis verbunden, ob die vorgeschlagenen Massnahmen wirklich eine nachhaltige Wirkung entfalten können ("in die richtige Richtung, aber wohl nicht ausreichend").
Einige Kantone4, FDP und SVP, die UNIL sowie, seitens der Verbände der Baumeisterverband, centre patronal und fPv stehen den Vorschlägen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Einzelne (insb. AG, BE, BL und der Baumeisterverband) warnen vor dem Systembruch, den die (auch punktuelle) Abkehr von der Haftungsbeschränkung eines Unternehmers durch eine Kapitalgesellschaft mit sich bringe. In gesamtwirtschaftlicher Hinsicht überwögen die Vorteile des bestehenden Systems gegenüber den seltenen Missbrauchsfällen. Verschiedentlich (BE, SVP, FDP, Baumeisterverband) wird darauf hingewiesen, dass die grosse Mehrheit der Konkurse nicht missbräuchlich erfolge. UNIL, fPv und Baumeisterverband bezweifeln (UNIL anhand eigener empirischer Abklärungen) den Regelungsbedarf, da missbräuchliche Fälle einen sehr geringen Anteil an den über 10'000 Konkursfällen/Jahr darstellten. BE kommt zu einem ähnlichen Befund. Economiesuisse und fPv sehen generell im geltenden System keine Mängel von systemischem Umfang und betrachten zudem die vorgeschlagenen Anpassungen als keineswegs "punktuell" und im Lichte des Problemumfangs für unverhältnismässig (ausdrücklich fPv). Demgegenüber weist der SGB auf ein systematisch missbräuchliches Vorgehen im Baugewerbe hin.5
3.2 Weitere, im Vorentwurf nicht angesprochene Punkte
Vgl. Ziff. 5 (S. 9 ff.).
3 AG, AI, AR, BS, GE, GL, GR, NE, SH, SO, TG, UR, VD, VS.
4 BE, BL, FR, LU, SG, ZH.
5 AssCSR und FVE verweisen auf das Gutachten zu diesem Thema von David Equey, Insolvabilité organisée et « serial failers » – Quelles solutions en droit suisse ?, in: Jusletter 22. Dezember 2014.