Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten
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Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) lancierte im November 2013 den TAK-Dialog «Aufwachsen – gesund ins Leben starten». Er hat zum Ziel, dass in der Gesundheits- und Integrationspolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam dafür gesorgt wird, dass alle Neugeborenen bestmögliche Chancen beim Start ins Leben haben. Die Berufsverbände aller Fachleute, die während der Schwangerschaft, während und nach der Geburt und im ersten Lebensjahr des Kindes mit den Familien in Kontakt stehen, unterstützen diese Bemühungen. Die TAK verabschiedete am 27. Juni 2014 konkrete Empfehlungen, die sich an die staatlichen Akteure richten. Weiter nahm sie Empfehlungen zur Kenntnis, die sich an nicht-staatliche Akteure richten. Diese haben in Aussicht gestellt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Umsetzung der Empfehlungen beizutragen.
Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung und Verbreitung von Forschungsprojekten gemäss Artikel 11 ebenfalls der Bewusstseinsbildung dienen und damit präventive Wirkungen entfalten (vgl. Ausführungen unter Ziff. 2.2.5).
Mit dieser breiten Palette von Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen erfüllt die Schweiz die Anforderungen von Artikel 13 der Konvention.
2.3.3 Art. 14 Bildung
Die Lernmittel zu Themen wie gewaltfreier Konfliktlösung, geschlechtsspezifischer Gewalt und gegenseitigem Respekt, die in Absatz 1 genannt werden, müssen Teil der offiziellen Lehrpläne (auf Primär-, Sekundär- und Tertiärstufe) sein. Die Lehrkräfte müssen oder sollten sie im Unterricht einsetzten. Die Konvention überlässt es «den Vertragsparteien, über die Art von Unterricht und das Alter der Lerngruppe zu entscheiden, für die sie diese Lernmittel als angemessen ansieht»95.
Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 BV). Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat den Lehrplan 21 zur Einführung freigegeben. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzen die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren.96 Die Frage, welcher Platz dem Thema der Gleichstellung von Frauen und Männern im Schulunterricht einzuräumen ist, wird zurzeit im Rahmen der Ausarbeitung dieses Lehrplans diskutiert.
Die Bildungsdepartemente der französischsprachigen Kantone realisieren seit 2006 zusammen mit den Westschweizer Gleichstellungsbüros das Projekt «L’école de l’égalité», in dem den Lehrpersonen eine Dokumentation mit Basisinformationen und Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden.97 Der Kanton Genf hat im Jahr 2010 eine Reihe von Lehrmitteln und Dokumenten unter dem Titel «Balayons les clichés» (weg mit den Klischees) für die Lehrpersonen der verschiedenen Altersstufen veröffentlicht und über die Westschweizer Gleichstellungsbüros verteilt.98 Weitere Kan-
95 Erläuternder Bericht zur Konvention, Ziff. 95.
96 http://www.lehrplan.ch/.
97 Vgl. http://www.egalite.ch/ecole-egalite.html.
98 Vgl. http://www.egalite.ch/balayons.html.