Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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tone wie der Kanton Aargau tragen mit Analysen und Publikationen ebenfalls zur Sensibilisierung der Schulleitungen und der Lehrerschaft bei.99

Im allgemeinbildenden Unterricht der beruflichen Grundbildung gibt es zwei Lernbereiche. Den Lernbereich «Sprache und Kommunikation» und den Lernbereich «Gesellschaft». Letzterer beinhaltet u.a. den Aspekt «Ethik». Alle Lernenden der beruflichen Grundbildung erhalten diesen Aspekt vermittelt. In diesem Gefäss haben auch die angesprochenen Themen Platz.

Diese Themen können auch im Rahmen des Sexualunterrichts in der Schule behandelt werden. Die Schulen verfügen über Beratungsstellen für die Fälle von Misshandlungen oder ganz allgemein über einen Gesundheits- oder psychologischen Dienst, der den Kindern als erste Anlaufstelle dienen soll. In verschiedenen Kantonen werden Präventionsmassnahmen ergriffen (Broschüren, Informationsanlässe, Rundschreiben, Ausbildung der Lehrpersonen, Leiterinnen und Leiter sowie Erzieherinnen und Erzieher, Theater, Filme, Wanderausstellungen usw.)

Ein in den Schulen sehr erfolgreiches Präventionsprojekt ist die interaktive Ausstellung für Kinder «Mein Körper gehört mir!». Das Projekt der Stiftung Kinderschutz Schweiz richtet sich an die 2. bis 4. Klasse der Primarschulen. Die Ausstellung bietet den Mädchen und Knaben einen Rahmen zum spielerischen und aktiven Umgang mit dem Thema der sexualisierten Gewalt und des sexuellen Missbrauchs. Sie soll die Fähigkeiten der Kinder und ihre Rechte stärken und ihnen Handlungsoptionen aufzeigen. Das Projekt umfasst ein Weiterbildungsmodul für die Lehrpersonen und einen Informationsanlass für die Eltern. Die Lehrpersonen erhalten auch Unterlagen, um das Thema im Unterricht zu behandeln.100

An immer mehr Schulen sind Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter angestellt. Damit werden die Kompetenz und die Kapazität für die Intervention und Prävention im sozialen Bereich und bei individuellen Entwicklungsproblemen ausgebaut und der Gewalt im schulischen und ausserschulischen Leben vorgebeugt. Nebst den schulischen Angeboten für Kinder gibt es auf kantonaler Ebene auch diverse Angebote für Vorschulkinder und Eltern (Information, Bildung, Beratung, Therapie).

In Absatz 2 wird die Pflicht zur Förderung der Grundsätze nach Absatz 1 auf informelle Bildungsstätten sowie Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Medien ausgedehnt.

Die Förderung der Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern, nicht stereotyper Geschlechterrollen, des gegenseitigen Respekts und der gewaltfreien Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen wird in den genannten Bereichen auf verschiedenste Weise umgesetzt. Im Bereich Sport etwa kann das 2014 von der Stadt Genf durchgeführte Projekt «Genre et sport» als Beispiel einer guten Praxis genannt werden.101 Ferner ist die Ethik-Charta zu erwähnen, die durch Swiss Olympic, das Bundesamt für Sport (BASPO) und die Schweizer

99 Vgl. z. B. AMV Heft 2013, Lehrpersonen Mittelschule Aargau, Gender an der Mittelschule: http://a-m-v.ch/Dokumente/amv_heft/amv_heft_2013.pdf. Siehe ebenfalls die Rubrik «Unterrichtsmaterial» in der «Toolbox Häusliche Gewalt»: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00436/index.html?lang=de.

100 htpp://www.kinderschutz.ch.

101 http://www.ville-geneve.ch/dossiers-information/genre-sports-2014/accueil/.