Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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gesamtschweizerische Programme oder Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Modellcharakter haben, durchführen. Ferner kann er privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen, die sprachregional oder gesamtschweizerisch tätig sind, Finanzhilfen gewähren. Gestützt auf die genannte Verordnung führt der Bund selber zwei Nationale Programme zur Prävention von Gewalt durch: So sensibilisiert er mit dem nationalen Programm «Jugend und Medien» (2011 - 2015)92 u.a. zu Fragen der sexuellen und psychischen Gewalt an Kindern mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit dem nationalen Programm «Jugend und Gewalt» (2011 - 2015)93 unterstützt er die Präventionsbemühungen der Kantone, Städte und Gemeinden im Bereich jugendlichen Gewaltverhaltens.

Die Kantone führen Sensibilisierungskampagnen durch, insbesondere über die gewaltfreie Erziehung. Die Fachstelle Kinderschutz des Kantons Solothurn beispielsweise hat im Jahr 2012 die Kampagne «Erziehung ohne Körperstrafen» lanciert. In der ersten Phase der Kampagne wurden die Fachpersonen der betroffenen Bereiche über das Ausmass und die Folgen des Phänomens sowie über die Rechtslage in der Schweiz informiert. Es wurde ihnen auch gezeigt, wie ohne Körperstrafen bestraft werden kann. In einer zweiten Phase wurde eine fachliche Telefonberatung für Eltern eingerichtet, die ihre Kinder schlagen oder Gefahr laufen, es zu tun. Ziel der dritten Phase der Kampagne, die seit 2014 läuft, ist es, ein breites Publikum und insbesondere die Eltern zu informieren und unter dem Hinweis auf die Telefonhotline daran zu erinnern, dass der Einsatz von Gewalt in der Erziehung rechtswidrig ist.

Auch die nichtstaatlichen Organisationen realisieren Präventionsprojekte. Seit 2013 führt die Stiftung Kinderschutz Schweiz eine nationale Sensibilisierungskampagne gegen Körperstrafen und für die gewaltfreie Erziehung durch. Seit 2011 führt das National Coalition Building Institute Schweiz ein Projekt mit dem Titel «Keine Daheimnisse – Erhebe deine Stimme gegen Körperstrafen und hole Hilfe!»94 durch, das in und ausserhalb der Schule die Auseinandersetzung mit dem Thema fördert und Kinder und Jugendliche dafür sensibilisiert, dass Körperstrafen nicht in Ordnung sind.

Das SEM unterstützt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern verschiedene Massnahmen und Programme, die zur Stärkung und zum Empowerment von Migrantinnen und dadurch vorbeugend zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Mädchen beiträgt. Im Rahmen der Integrationsförderungspolitik des Bundes werden Frauen als spezifische Zielgruppe der Integration definiert, deren besonderen Anliegen Rechnung getragen werden soll. Die staatliche Integrationsförderung schliesst somit geschlechtsspezifische Aspekte in ihrer Förderung von Migrantinnen und Migranten mit ein. Durch die kantonalen Integrationsprogramme (ab 2014) werden in den Bereichen Beratung und Erstinformation, Arbeit und Bildung, Verständigung und gesellschaftliche Integration genderspezifische Massnahmen durchgeführt (z.B. Sprachkurse für Frauen mit Kindern, Unterstützung von gut qualifizierten Migrantinnen etc.). Diese Massnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Sie werden vom Bund finanziell und strategisch unterstützt.

92 htpp://www.jugendundmedien.ch.

93 htpp://www.jugendundgewalt.ch.

94 http://www.ncbi.ch/cmsms/de/aktuell/