Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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zwei Websites89 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert, welche eine breite Öffentlichkeit für das Thema der sexuellen Belästigung sensibilisieren sollen.

Der Bund engagiert sich seit 2008 in den Bereichen der Sensibilisierung von Personen, die von Zwangsheirat betroffen sein können sowie in der Weiterbildung von Fachpersonen, die mit dieser Problematik konfrontiert sind. 2012 wurde ein nationales Programm gegen Zwangsheiraten lanciert, welches als Ergänzung zum neuen Gesetz gegen Zwangsheirat90 dienen soll. Getragen wird das Programm vom SEM, in enger Zusammenarbeit mit dem EBG. Das Programm sieht vor, innerhalb von fünf Jahren (2013–2018) in allen Regionen der Schweiz funktionierende Netzwerke gegen Zwangsheirat aufzubauen. Diese sollen die Zusammenarbeit und den regelmässigen Austausch zwischen den verschiedenen Fachpersonen und Beratungsstellen, die sich mit häuslicher Gewalt und Integration befassen, fördern. Das Programm hat zum Ziel, Präventionsmassnahmen und konkrete Angebote (Begleitung/Betreuung, Schutz, Schulung) für (potenziell) Betroffene und ihr Umfeld sowie Fachleute zu entwickeln.

Im Rahmen eines Modellversuchs gegen Zwangsheirat hat der Kanton Genf einen Workshop für Jugendliche organisiert, in dem unter anderem die Geschlechterstereotypen behandelt wurden. Im Kanton Basel-Landschaft beinhaltet das obligatorische Erstinformationsgespräch des kantonalen Amts für Migration mit ausländischen Personen, die neu für den Aufenthalt eingereist sind, nun auch Informationen über die Verhütung von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat. Die Interventionsstelle des Kantons Basel-Stadt informiert und sensibilisiert die Ausländerinnen und Ausländer an Informationsveranstaltungen für Ehe und Partnerschaft.

Seit 2003 wird auch das Thema weibliche Genitalbeschneidung, zuerst im Rahmen der Strategie Migration und Gesundheit 2002 - 2007, vom Bund (BAG) bearbeitet. Der Bund engagiert sich seither mit Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen die weibliche Genitalbeschneidung. Seit 2010 beteiligt sich auch das SEM an diesen Massnahmen des Bundes. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen wurde die Entwicklung von Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen gefördert. Auch wurde eine Vermittlungsstelle für die Prävention von Mädchenbeschneidung unterstützt.

In erster Linie sind die Kantone für den Kindesschutz zuständig; ihre Dienststellen befassen sich mit fast allen Aspekten der Entwicklung des Kindes. Auf Stufe Bund ist das BSV für die Kinder- und Jugendpolitik, die Rechte des Kindes sowie den Schutz und die Förderung der Kinder und Jugendlichen zuständig. In diesem Zusammenhang liefert das BSV Informationen im Bereich Kindesschutz und ergreift Massnahmen für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Es steht auch in Kontakt und im Austausch mit den verschiedenen auf dem Gebiet des Kindesschutzes tätigen Bundesämtern sowie mit den Kantonen. Es subventioniert darüber hinaus Organisationen, die sich schweizweit für die Verhütung der Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern einsetzen.

Der Bund kann gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 201091

89 http://non-c-non.ch/je-subis-du-harcelement-sexuel.html;

http://www.ladragueautravail.ch/.

90 AS 2013 1035

91 SR 311.039.1