Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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dung.111 Nach Absatz 2 werden die Vertragsparteien ermutigt, bei den Aus- und Fortbildungsmassnahmen nach Absatz 1 auch solche zur koordinierten behördenübergreifenden Zusammenarbeit zu erfassen.

Bundesebene

Im Bereich der Aus- und Fortbildung sind die Bundeskompetenzen gering. Das Opferhilfegesetz (Art. 31 OHG) erlaubt dem Bund, Finanzhilfen für die Fachausbildung des Personals der Beratungsstellen und der mit der Opferhilfe Betrauten zu gewähren. Von dieser Möglichkeit wird seit Jahren regelmässig Gebrauch gemacht: Der Bund unterstützt zahlreiche Lehrgänge, Kurse und Seminare, welche die Opferhilfe und somit auch die häusliche Gewalt thematisieren. Diese Veranstaltungen werden von verschiedenen privaten und kantonalen Anbietern, insbesondere von Fachhochschulen, durchgeführt. Die Richtlinien für die Ausrichtung von Finanzhilfen an diese Veranstaltungen wurden 2014 überarbeitet. Sie erlauben neu die Unterstützung eines breiteren Adressatenkreises (u.a. Personen, die bei ihrer Arbeit häufig mit Opfern i.S. des OHG und mit Opferberatungs- oder Entschädigungsstellen in Kontakt kommen, wie etwa Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Hausärztinnen und Hausärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Fachleute von Anlaufstellen für Opfer mit besonderen Bedürfnissen, Lehrpersonen). Bei den Beratungsstellen und bei der Polizei ist das Thema Häusliche Gewalt schweizweit in die Grundausbildung integriert. Mehrheitlich wird der Polizei ein hoher Wissensstand und die Bereitschaft zur Weiterbildung attestiert.

Zur Sensibilisierung der Gerichtsbehörden für die Problematik der häuslichen Gewalt hat die Universität St. Gallen auf Veranlassung des BJ und des EBG ein Weiterbildungsseminar für junge Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte konzipiert und 2012 sowie 2013 eine Einführungstagung und ein Vertiefungsseminar durchgeführt. Das EBG und das SEM haben im Jahr 2013 regionale Workshops für die kantonalen Migrationsbehörden und die Fachstellen (Frauenhäuser, Opferhilfestellen, Integrationsbüros) organisiert, um die Zusammenarbeit dieser Akteure bei der Prüfung von Härtefällen (im Sinne von Art. 50 Abs. 1 Bst. b Ausländergesetz112), auf die sich Opfer häuslicher Gewalt berufen, zu verbessern. Auch das Bundesprogramm zur Bekämpfung von Zwangsheiraten für den Zeitraum 2013 bis 2018 hat unter anderem zum Ziel, Weiterbildungs- und Schulungsangebote für Berufspersonen zu entwickeln.

Beispiele einer guten Praxis in den Kantonen und Städten

Auf Kantons- und Gemeindeebene gibt es eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungsprogrammen für Fachpersonen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie häusliche Gewalt. Im Sinne eines Tour d'Horizon werden im Folgenden einige beispielhaft aufgezählt.

Die Stadt Zürich hat einen Aktionsplan für die Gleichstellung von Frau und Mann eingeführt, der einen strategischen Schwerpunkt auf die Sensibilisierung und Ausbildung der verschiedenen Beteiligten für die Früherkennung und Prävention häuslicher Gewalt setzt. Die Massnahmen richten sich an Schulen, Spitäler, Kindertagesstätten, Spitex-Organisationen und Gesundheitsdienste. Der Aktionsplan der Stadt

111 Erläuternder Bericht zur Konvention, Ziff. 100.

112 Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer, AuG, SR

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