Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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stellungsbüros auf Massnahmen, welche die Autonomie der Frauen gewährleisten, namentlich auf wirtschaftlicher Ebene (z. B. Bekämpfung von Lohndiskriminierungen, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie).

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen von Artikel 12 der Konvention.

2.3.2 Art. 13 Bewusstseinsbildung

Die Vertragsparteien werden in Artikel 13 verpflichtet, regelmässig Kampagnen oder Programme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen zu fördern oder solche durchzuführen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen aller in den Geltungsbereich der Konvention fallenden Formen von Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern (Abs. 1). Ferner stellen sie die umfassende Verbreitung von Informationen über verfügbare Präventionsmassnahmen in der breiten Öffentlichkeit sicher (Abs. 2).

Im Bereich der häuslichen Gewalt sensibilisieren das EBG und die kantonalen Interventionsstellen die Öffentlichkeit durch Veranstaltungen und die Verbreitung von Unterlagen (Informationsblätter86, Broschüren, Flyer usw.), die zum grossen Teil in der Datenbank «Toolbox Häusliche Gewalt»87 zur Verfügung stehen.

National wurden bislang drei grosse Kampagnen zu häuslicher Gewalt durchgeführt: «Halt Gewalt» der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG), eine Kampagne, die 1997 mit Informationsmaterial (Plakate, TV-Spots, mehrsprachige Flyer, Postkarten, zwei CD's, eine Internetseite, Spots in den Kinos, Radiosendungen) und regionalen und lokalen Veranstaltungen über die Problematik informierte. Von 2003–2005 fand die Kampagne «Stopp häusliche Gewalt» der Schweizerischen Verbrechensprävention statt. Die Tournee «Mobil gegen häusliche Gewalt» der Schweizer Sektion von Amnesty International wurde 2006 realisiert.

Seither haben verschiedene Kantone Sensibilisierungskampagnen für ein breites Publikum und schutzbedürftige Gruppen, wie die Migrantinnen, durchgeführt. So haben beispielsweise die Westschweizer Kantone Ende 2009 eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum organisiert. Insbesondere der Kanton Genf hat 2011 und 2012 auf seinem Gebiet eine Sensibilisierungs- und Informationskampagne (Plakate, Spruchbänder auf den Trams, öffentliche Versammlungen) veranstaltet.

Ferner koordiniert der Christliche Friedensdienst (cfd) jedes Jahr im Umfeld des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (25. November) die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt», an der sich auf regionaler Ebene unterschiedliche Nichtregierungsorganisationen mit Veranstaltungen beteiligen.

Was die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz angeht, stellen das EBG und das SECO einen Ratgeber für am Arbeitsplatz sexuell belästigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine Informationsbroschüre für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie weitere Präventionsinstrumente wie Checklisten zur Verfügung.88 In Verbindung mit den Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz hat das EBG überdies

86 Siehe insbesondere die Informationsblätter des EBG: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00442/index.html?lang=de.

87 http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00436/index.html?lang=de.

88 Siehe htpp://www.sexuelle-belaestigung.ch.