Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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Nr. Traktanden
BFE, Antonini: Das sind vom Gesetz vorgesehene Strom-Effizienzmassnahmen. Insbesondere für den rationellen und sparsamen Umgang mit Elektrizität in Gebäuden und Unternehmen.
Bei den Einnahmen sind folgende Entwicklungen zu erwarten: Die Erträge aus dem Stromverkauf nehmen zwar zu, weil der Produktionsumfang wächst. Der Marktpreis ist aber gesunken, was eine Mehrbelastung bringt. Diese Erträge nehmen somit nicht im gleichen Umfang zu wie die Produktion. Insgesamt sind Einnahmen im Umfang von 916 Mio. CHF zu erwarten, was einer Zunahme um rund 118 Mio. CHF gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Kanton Aargau, Biffiger: Es wird v.a. von Photovoltaik gesprochen, aber die Zunahme ist primär bei der KEV zu verzeichnen.
BFE, Antonini: Ja, und dort ist die Zunahme der Kosten durch Anlagen aller Technologien begründet.
Konsumentenforum, Beer: Mit 1.2 Rp./kWh wäre das Budget ausgeglichen?
BFE, Antonini: Ja, aber bei den vorliegenden Verpflichtungen braucht es eine Reserve aufgrund der hohen Unsicherheit der Parameter. Ohne eine Erhöhung um 0.2 Rp./kWh müssten die Kontingente gekürzt werden.
BFE, Rutschmann: Die Reserve muss im selben prozentualen Verhältnis wie die Gesamtsumme steigen. Die Risiken des Marktpreises auf dem internationalen Strommarkt sind gestiegen. Fallen die Marktpreise weiter, braucht es mehr Geld aus dem Fonds.
Auswirkungen:
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit 4‘500 kWh Jahresverbrauch bedeutet die Erhöhung des Zuschlags eine Mehrbelastung von CHF 9.- im Jahr. Für Unternehmen, welche keine Rückerstattung beantragen können, ist die Mehrbelastung grösser. Allerdings hat der €-Kurs auch sinkende Energiemarktpreise zur Folge, welche insbesondere an die Unternehmen weitergegeben werden.
3. Weiteres Vorgehen
Voraussichtlicher Zeitplan:
Frist für schriftliche Stellungnahmen 5. Mai 2015
Ergebnisbericht der Anhörung Mitte Mai 2015
Ämterkonsultation II Ende Mai 2015
Entscheid Bundesrat Ende Juni 2015
Medienmitteilung Entscheid Ende Juni 2015
Publikation Amtliche Sammlung Anfang Juli 2015
Inkrafttreten 1. Januar 2016
4. Fragen und Diskussion
Kanton Aargau, Biffiger: Der Kanton Aargau hat terminliche Probleme bei der kurzen Anhörungsfrist von 3 Wochen. 1-2 Wochen mehr wären bereits sehr hilfreich.
Swissgrid, Burkhard: Swissgrid erhält die detaillierte Datengrundlage jeweils erst 1 Quartal später, weil die Netzbetreiber noch Daten senden können. Die Daten würden grob schon vorliegen.