Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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Nr. Traktanden
Axpo, Saxer: Im erläuternden Bericht wäre es hilfreich, den Posten “wesentliche Veränderungen von 2015 -> 2016“ detaillierter zu formulieren. Also z.B. mehr Informationen zu den Wettbewerblichen Ausschreibungen aufzunehmen oder die Abnahme der Einmalvergütungen zu erklären.
Post, Bernath: Auf S. 7 der Präsentation wäre es hilfreich zu sehen, wie die Entwicklung mit dem aktuellen Netzzuschlag von 1.1 Rp./kWh aussehen würde; respektive welche Änderungen ein Zuschlag von 1.3 oder 1.5 Rp./kWh ergeben würde.
BFE, Rutschmann: Im Sinne einer Sensitivitätsanalyse haben wir das natürlich gemacht. Die beiden Varianten würden folgendes bedeuten: Würde der Zuschlag auf 1.1 Rp./kWh belassen, müssten wir jede weitere Förderung stoppen. Es könnte bereits im laufenden Jahr kein neues Kontingent mehr freigegeben werden, ebenso wäre 2016 keine zusätzliche Förderung mehr möglich. Bei einer Erhöhung auf 1.5 Rp./kWh könnte rascher zugebaut werden, was wir aber nicht anstreben. Wir streben ein Wachstum mit einer moderaten, möglichst konstanten Geschwindigkeit an. Wir möchten im Fördersystem keine Stopand-Go-Politik.
Swissgrid, Burkhard: Die Projekte, welche jetzt frei gegeben werden, haben erst 2017 eine monetäre Wirkung, da diese Projekte eine gewisse Realisierungsfrist haben.
Kanton Aargau, Biffiger: Wir gehen heute Verpflichtungen ein für 20 Jahre. Der Systemwechsel steht etwa 2030 an, geht man bis dahin besser eine höhere oder tiefere Verpflichtung ein?
BFE, Rutschmann: Das ist eine politische Frage. Wir planen bis 2045 und schauen stets auf die Zubauziele der Energiestrategie. Sollte die geplante Lenkungsabgabe (2. Massnahmenpaket der Energiestrategie) kommen, würde ca. 2030 der letzte positive Bescheid ausgestellt.
Konsumentenforum, Beer: S. 7 bildet die kumulierte installierte Kapazität ab, nicht den jährlichen Zubau, richtig?
BFE, Rutschmann: Ja, das ist richtig.
Das Protokoll wird den Teilnehmern zugestellt.