Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Mit dem sogenannten EnG-Fonds werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen, die Verluste aus Bürgschaften sowie die Entschädigung des Konzessionärs finanziert. Der Fonds wird durch den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet. Der Zuschlag kann von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt werden.
Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft jährlich, ob die Liquidität des EnG-Fonds mit dem gültigen Satz für den Netzzuschlag sichergestellt ist. Die Berechnungen im Frühjahr 2015 zeigten, dass dies beim aktuellen Zuschlag von 1,1 Rp./kWh nicht gewährleistet ist.
Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Netzzuschlags per 1. Januar 2016 auf 1,3 Rp./kWh vorgeschlagen. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung von 1,1 auf 1,3 Rp./kWh betragen jährlich rund 120 Mio. Franken. Dadurch sollen die Finanzierung der erwarteten Mehrkosten aufgrund neuer Inbetriebsetzungen von KEV-Anlagen, die Finanzierung der neu aufzunehmenden Anlagen in der KEV (Kontingent 2016) sowie die Finanzierung der Einmalvergütungen von kleinen Photovoltaik-Anlagen sichergestellt werden. Unverändert bleibt der im Netzzuschlag enthaltene Zuschlag für die Entschädigung des Konzessionärs (0,1 Rp./kWh). Der maximal mögliche Netzzuschlag wurde mit der Revision des EnG per 1.1.2014 auf 1,5 Rp./kWh erhöht.
1.2 Ablauf und Adressaten
Am 22. April 2015 führte das BFE eine konferenzielle Anhörung durch. Die Anhörungsteilnehmenden hatten zudem die Möglichkeit, ihre schriftlichen Stellungnahmen vom 13. April bis 5. Mai 2015 einzureichen. Insgesamt sind 59 Stellungnahmen eingegangen. Explizit auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet haben die Kantone AG, FR und SG, die EnDK, die WEKO, das Bundesgericht, Öbu (Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften) und die Fédération Romande des Consommateurs.
Zur Anhörung eingeladen wurden total 167 Akteurinnen und Akteure. Dazu gehörten u.a. die Kantone, Parteien, Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft sowie Konsumentenorganisationen. Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Das Protokoll zur konferenziellen Anhörung ist integraler Bestandteil des vorliegenden Berichts und im Anhang enthalten.
1.3 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
In der Anhörungsfrist sind insgesamt 59 Stellungnahmen eingegangen. Von den 167 Eingeladenen haben 108 keine Stellungnahme abgegeben.
Teilnehmende nach Gruppen Eingegangene Stellungnahmen Kantone22
Parteien3
Kommissionen und Konferenzen2
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete1
Elektrizitätswirtschaft5
Dachverbände der Wirtschaft3
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft8
Verkehrswirtschaft1
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren5
Energien und Energieeffizienz Konsumentenorganisationen3
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen4
Weitere Teilnehmende2
Total59