Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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Bezüglich der Höhe der Anpassung beantragen acht Anhörungsteilnehmende (BE, Biomasse Schweiz, Greenpeace, Pro Natura, Schweizerische Energiestiftung, SPS, WWF) eine direkte Anhebung auf das gesetzliche Maximum des Netzzuschlags von 1,5 Rp./kWh, um die KEV-Warteliste mit über 35‘000 Projekten abbauen zu können, eine Begrenzung der Einmalvergütungen zu verhindern und den Zubau von erneuerbaren Energien beschleunigt zu fördern. BL und das Konsumentenforum erachten es als nicht angebracht, den Netzzuschlag zu erhöhen und gleichzeitig eine Reserve zu bilden. Swissgrid macht darauf aufmerksam, dass die Ausgaben aus dem Fonds in den letzten drei Jahren teilweise von den in der Vergangenheit kumulierten Reserven finanziert wurden. Nun seien diese Reserven aufgebraucht. Der tatsächlich erhobene Netzzuschlag muss daher ab 2016 mindestens die effektiven Auszahlungen des jeweiligen Jahres decken. Mit der zunehmenden Ausgabesumme muss eine entsprechende Reserve vorhanden sein, damit die Liquidität jederzeit gewährleistet ist.
Die kurzen Fristen der Anhörung wurden erneut von verschiedener Seite bemängelt (AG, GE, NE, SO, ZH und die FDP).
2.2 Bemerkungen zu weiteren Themen
Im Rahmen der Anhörung erhielt das BFE auch Stellungnahmen, die sich nicht auf die vorliegende Änderung der EnV bezogen. So verweisen verschiedene Anhörungsteilnehmende auf die aktuellen Beratungen im Parlament zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und beurteilen den Netzzuschlag in Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen (u.a., AI, TI, UR, SVP, Fédération des Entreprises Romandes Genève, Fédération Romande des Consommateurs, Konsumentenforum, VSE).
Befürworter und vor allem Gegner der Neufestlegung nehmen Bezug auf die diskutierte Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft (UR, TI, SVP, Axpo Holding AG, economiesuisse, VSE). Während Gegner der Revision den Netzzuschlag bei 1,1 Rp./kWh belassen wollen, um anderweitige Massnahmenentscheide abzuwarten, unterstützen einige Befürworter (Umweltverbände und energiepolitische Organisationen) die direkte Anhebung auf den heutigen maximalen Netzzuschlag von 1.5 Rp./kWh und unterstützen, im Rahmen der Energiestrategie, eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh oder eine Aufhebung des Kostendeckels.
Ein rascher Übergang von einem Förder- zu einem marktnahen Lenkungssystem wird von den Kantonen AR, UR, ZH, der FDP und Swissmem gefordert. Der Schweizerische Bauernverband sowie die Kantone Tessin und Uri erwähnen das Quotenmodell als mögliche Alternative zur Förderung der erneuerbaren Energien.