Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten

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2.1 Bemerkungen zur vorgesehenen Revision

Die vorgeschlagene Neufestlegung des Netzzuschlags auf 1,3 Rp./kWh wird von einer Mehrheit (31 zu

21) der Anhörungsteilnehmenden begrüsst.

Von den Kantonen, die sich im Rahmen der Anhörung zur geplanten Revision der EnV äusserten, befürworten BE, BS, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VD und ZG die Neufestlegung des Netzzuschlags, während AI, AR, BL, SO und ZH diese ablehnen. Die befürwortenden Kantone möchten vor allem die Liquidität des EnG-Fonds gewährleisten. Unter den drei parteilichen Stellungnahmen unterstützt die SPS den neuen Netzzuschlag, die FDP und SVP lehnen die Revision ab.

Abgelehnt wird die Neufestlegung des Netzzuschlags von economiesuisse und dem schweizerischen Gewerbeverband (SGV). Economiesuisse hebt dabei die nötige Senkung der Produktionskosten hervor und betrachtet den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund ungeeigneter Speichertechnologien als nicht dringend. Der SGV kritisiert ebenfalls die Kostenwirkung und äussert Bedenken zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der KMU. Für die Erhöhung des Netzzuschlags spricht sich grundsätzlich der schweizerische Bauernverband aus, obwohl dies eine Mehrbelastung für die Landwirte bedeutet.

Unter den fünf Stellungnahmen der Elektrizitätswirtschaft finden sich drei positive (Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer, Swissgrid AG, Swisspower AG) und zwei negative Einschätzungen. Die Gegner (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Axpo Holding AG) der Neufestlegung des Netzzuschlags verweisen auf die schwierige wirtschaftliche Situation vor dem Hintergrund der tiefen Strompreise und der Frankenstärke. Ferner begründen beide Gegner ihre Ablehnung mit den aktuellen Beratungen über das erste Massnahmenpaket im Parlament, insbesondere mit den Diskussionen zu einer eventuellen Einführung von Massnahmen zur Verbesserung der Rentabilität von Grosswasserkraftanlagen. Deshalb bevorzugen sie die Umsetzung von Reformen, bevor zusätzliche Gelder für die Förderung gesprochen werden.

Die Mehrheit der Stellungnahmen der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft ist gegen eine Anhebung des Netzzuschlags (GastroSuisse, Gruppe Grosse Stromkunden, Handelskammer beider Basel, hotelleriesuisse, Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen, Swissmem, Fédération des Entreprises Romandes Genève). Eine Ausnahme bildet die Schweizerische Post AG, welche die Förderung der erneuerbaren Energien nicht schwächen möchte und der Anhebung des Netzzuschlags positiv gesinnt ist. Die Gegner befürchten eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der höheren Kosten für die Betriebe. Speziell wird die Belastung der kleineren und mittleren Unternehmen kritisiert. Übereinstimmend wird zudem die Frankenstärke als Grund für die Ablehnung genannt. Des Weiteren wird grundsätzlich argumentiert, dass die subventionierte Stromproduktion den tiefen Strompreis begünstige und die Förderung des KEV-Modells weder bedarfsgerecht noch marktnah erfolge. Einzelne Anhörungsteilnehmende (u.a. IGEB, Swissmem) bemängeln die Datengrundlage zur Berechnung des Fördermittelbedarfs.

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB nehmen negativ Stellung zur Neufestlegung des Netzzuschlags. Das wirtschaftlich ungünstige Umfeld, die verschärfte Wettbewerbssituation gegenüber dem Verkehr sowie der Verzicht auf eine Preiserhöhung in diesem Jahr bilden aus Sicht der SBB einen ungünstigen Zeitpunkt für eine Revision.

Die Konsumentenorganisationen sind geteilter Meinung: Die Stiftung für Konsumentenschutz unterstützt den neuen Tarif von 1,3 Rp./kWh, während das Konsumentenforum am Netzzuschlag von 1,1 Rp./kWh festhalten will.

Die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (Greenpeace, Pro Natura, Schweizerische Energiestiftung und WWF) sind für die Neufestlegung des Netzzuschlags. Andere energiepolitische und technische Organisationen (Biomasse Schweiz, Infrawatt, Suisse Eole, Swissolar) stehen der Anpassung ebenfalls positiv gegenüber.